Dividenden-Stripping Schäuble knöpft sich Milliarden-Trickser vor

Ausländische Anleger sparen durch umstrittene Aktiengeschäfte jedes Jahr viel Steuern. Der Fiskus schaut zu - aber nicht mehr lange. Ins Fadenkreuz geraten deutsche Banken und Investmentgesellschaften. Ihnen drohen hohe Strafen.

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Bundesfinanzminister Schäuble erhöht den Druck auf Steuertrickser Quelle: dpa

Es war eine kleine Meldung in der WirtschaftsWoche vom 20. April 2015. Die 45 Zeilen reichten, um die Finanzbranche in helle Aufregung zu versetzen. In der Meldung ging es um ein Milliardengeschäft – das höchst lukrative Dividenden-Stripping. Der Trick funktioniert so: Ausländische Investmentfonds und Großanleger übertragen Aktien von deutschen Unternehmen kurz vor dem Dividenden-Zahltag auf eine deutsche Bank oder Investmentgesellschaft. Die deutschen Gesellschaften können sich nämlich, anders als ausländische, 25 Prozent Kapitalertragsteuer vom Fiskus erstatten oder davon freistellen lassen. Kurz nach dem Zahltag wandern die Aktien zurück, den Ertrag teilen sich die Beteiligten.

Dieses Verfahren sei in Ordnung, beschwichtigte die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer nach dem WiWo-Bericht Klienten. Der Bundesfinanzminister plane kein Gesetz gegen die umstrittene Praxis, alles könne wie gehabt weitergehen.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte

Doch diese Einschätzung könnte zu optimistisch sein. Immerhin geht es hier, das haben die Beamten begriffen, um eine zumindest grenzwertige Steuergestaltung - und um viel Geld. „Sie kann den Fiskus allein 2015 fünf Milliarden Euro kosten“, sagt Christoph Spengel, wissenschaftlicher Berater von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Steuerprofessor an der Universität Mannheim.

Das erhöht den Druck auf den Minister, das Treiben der Steuertrickser zu stoppen. Das aber ist nicht so einfach. Denn tagtäglich werden in Deutschland Millionen Aktien und Derivate gehandelt. Wie soll da der einzelne Finanzbeamte erkennen, ob es sich um normale, also reguläre Geschäfte handelt? Oder ob dahinter ein Gesamtplan steckt mit dem alleinigen Zweck, die Kapitalertragsteuer zu umgehen? letzteres wäre laut § 42 Abgabenordnung ein Steuermissbrauch.

Deshalb lässt Schäuble nun Vorschläge prüfen, wie der Fiskus Aktiengeschäfte mit Steuererstattungen besser unter die Lupe nehmen kann. Australien zum Beispiel hat die Regelung eingeführt, dass inländische Aktionäre nur dann eine steuerfreie Dividende erhalten können, wenn sie die Papiere mindestens 45 Tage um den Ausschüttungstermin halten und diese nicht gegen Kursschwankungen absichern. Daraus ergibt sich eine Meldepflicht mit entsprechender Transparenz, so dass die Finanzbeamten viel leichter als bisher erkennen können, ob es sich um eine missbräuchliche Steuergestaltung handelt, und dann entsprechend ihre Zustimmung zur Rückerstattung oder Befreiung von der Kapitalertragsteuer verweigern oder erteilen. Ob das Bundesfinanzministerium das australische Modell übernehmen will, ist offen. Auf Anfrage teilte das Ministerium mit, „Das das BMF die Abwägungsprozesse zum Für und Wider von steuerlichen Regelungen nicht öffentlich erörtert“. Im Übrigen prüfe man derzeit, welche Maßnahmen noch gegen die genannten Gestaltungen erforderlich seien.

Irres Risiko

Auf Länderebene nimmt insbesondere der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid den Kampf gegen die Dividenden Stripper auf. „Das Ziel ist klar“, sagt Schmid der WirtschaftsWoche: „Künstliche Steuergestaltungen durch das sog. Dividenden-Stripping sind nicht tolerierbar.“ Sein Ministerium hegt „erhebliche Zweifel an der steuerlichen Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens, denn letztendlich wird die Gestaltung nur deshalb gewählt, um Steuern zu vermeiden. Nach § 42 Abgabenordnung kann durch einen solchen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten das Steuergesetz nicht umgangen werden.“ Baden-Württemberg will sich bei gesetzgeberischen Maßnahmen im Kampf gegen die Steuertrickser mit den anderen Ländern abstimmen.

Wenn die Finanzverwaltung den Kampf gegen die Dividenden Stripper ernsthaft aufnimmt, geht es um mehrere Milliarden Euro Steuernachzahlungen und hohe Geldstrafen. Betroffen davon wären aber nicht die ausländischen Staats-, Hedge-, Investmentfonds und anderen Großanleger. Der aktiven Steuerhinterziehung machen sich vielmehr diejenigen schuldig, die sich die Kapitalertragsteuer haben erstatten bzw. davon freistellen lassen. Das sind vor allem deutsche Banken und Investmentgesellschaften. Sie müssen nun mit Steuerstrafprozessen und  milliardenschweren Zahlungen rechnen. In schweren Fällen – wenn es z.B. um bandenmäßige Steuerhinterziehung geht - sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.

Damit gehen die beteiligten Finanzinstitute ein irres Risiko ein: Denn bei den ganzen Gestaltungsgeschäften verdienen die Deutschen nur eine Prämie – die ausländischen Anleger profitieren am meisten, weil sie keine Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Auf der anderen Seite tragen die deutschen Finanzinstitute das 100-prozentige Risiko für Steuerrückforderungen und Geldstrafen. Ein Beispiel: Bei einer Dividende von 10 Euro wären 2,50 Euro Kapitalertragsteuer fällig. Durch entsprechende Gestaltung wird die Steuer nicht gezahlt, der ausländische Anleger kassiert davon 2 Euro, der deutsche Geschäftspartner 50 Cent. Diesen 50 Cent steht bei der deutschen Bank oder Investmentgesellschaft ein Risiko von 2,50 Euro Steuernachzahlung (plus Strafe) gegenüber, wenn der Deal als Steuermissbrauch im Sinne von § 42 AO eingestuft wird.

Das lässt nun viele Beteiligte zittern. Nach WirtschaftsWoche-Informationen prüfen bereits einige Banken, ob sie da in illegale Steuergestaltungen involviert sind. Das dient auch dem Selbstschutz der Vorstände. Denn nach den Compliance-Regeln sind sie verpflichtet, möglichen Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen ihres Unternehmens bzw. von Mitarbeitern nachzugehen und diese gegebenenfalls auch anzuzeigen. Ansonsten machen sich die Vorstände persönlich strafbar.

Gesellschaftspolitisch höchst bedenklich

Nach außen hin halten sich die Banken bedeckt. Auf WirtschaftsWoche-Anfrage vermied es etwa die Deutsche Bank, das D-Wort (Dividenden Stripping) überhaupt zu erwähnen und erklärte schmallippig: „Die Deutsche Bank führt im Auftrag von Kunden Wertpapiergeschäfte aus, wenn diese im Einklang mit geltenden Gesetzen stehen.“  Auf die Nachfrage, ob die Deutsche Bank das Dividenden Stripping ‎ als im Einklang mit geltenden Gesetzen betrachte, erklärte ein Sprecher fast ein wenig ungehalten: „Sie sollten meiner Antwort entnehmen, dass die Deutsche Bank Kundenaufträge ausführt, wenn diese Aufträge im Einklang mit geltenden Gesetzen stehen.“

Auch die Commerzbank ist wenig auskunftsfreudig. Man habe „eigene, noch härtere interne Regelungen und Kontrollen etabliert, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, um Transaktionen um den Dividendenstichtag zu kontrollieren. Wir bieten dazu weder Kundenberatung an noch beraten wir auf Anfrage solche Transaktionen“, erklärt die CoBa auf Anfrage. Das aber ist keine Antwort auf die Frage, ob die teilweise in Staatsbesitz befindliche Bank in Transaktionen involviert ist, bei der es ums Vermeiden der Kapitalertragsteuer geht. Dabei war die Commerzbank zuletzt mehrfach aufgefallen damit, dass sie rund um Dividendenstichtage hohe Aktienbestände hielt und in den Ruch des Dividenden Strippings geriet.

Die Protagonisten der umstrittenen Aktiengeschäfte wähnen sich dennoch im Recht. Zu den bekannten Beratern zählt zum Beispiel die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Deren Partner Ulf Johannemann sagt: „Die Übertragung von Aktien nach Deutschland über den Ausschüttungstag ist nach der Rechtsprechung des BFH und dem deutschen Steuerrecht unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben rechtmäßig.“ Genau das bezweifelt aber Schäuble-Berater Spengel, der klar von einem Gestaltungsmissbrauch zum Zwecke der Steuervermeidung spricht.

Zu den Argumenten der Befürworter zählt auch, dass deutsche Aktien für ausländische Investoren uninteressant würden, wenn diese am Ende die 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Also Gestaltung zugunsten des Standorts Deutschland!? Das hieße dann aber, dass letztlich nur die Kleinanleger die Kapitalertragsteuer zahlen (sollen). Auch das klingt zweifelhaft - und gesellschaftspolitisch höchst bedenklich.

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