Ein hübscher Stundenlohn für den Rechtsanwalt von rund 450 Euro…
…wir liefern dafür eine Leistung, die nur Spezialisten anbieten können. Wenn ein Student sein Studium abbrechen und seine Zukunftspläne beerdigen müsste, wäre der Schaden für ihn und seine Familie sehr groß. Zudem gibt es natürlich auch immer mal wieder bestimmte Einzelfälle, in denen Prüflinge das Geld auch durch Nebenjobs oder die Familie nicht aufbringen können. Da führen wir ein Verfahren auch schon mal ohne Vergütung. Das muss man sich als Kanzlei dann aber auch leisten können.
Zehn Grundregeln zum wissenschaftlichen Schreiben
Wählen Sie ein Thema, das Sie interessiert. Finden Sie Fragen, die Sie gern beantworten möchten und auch können. Tauschen Sie sich von Anfang an mit Bekannten darüber aus, egal ob diese Experten sind oder nicht.
(Quelle: Kompetenzzentrum Schreiben der Universität Köln)
Sprechen Sie Ihr Thema mit Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten in einer Sprechstunde ab. Machen Sie sich vorher einen Notizzettel, auf dem steht, was Sie erfahren möchten. Verlassen Sie die Sprechstunde erst, wenn Sie alle Fragen geklärt haben.
Machen Sie sich einen Zeitplan mit Start- und Enddatum. Planen Sie dabei auch Erholungsphasen ein und belohnen Sie sich nach den getanen Arbeitsschritten.
Überlegen Sie vor der Bibliographie, welche Aspekte für Ihre Aufgabe wichtig sind und suchen Sie danach die Literatur. Die bibliographische Liste sollten Sie mit Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten absprechen, da sie/er Sie auf weitere, wichtige Texte aufmerksam machen kann.
Entwickeln Sie einen roten Faden für die Arbeit (z.B. anhand von Leitfragen), bevor Sie anfangen zu schreiben. Malen Sie diesen auf und hängen Sie ihn vor Ihren Schreibtisch, damit Sie ihn nie aus den Augen verlieren.
Stellen Sie anhand dieses roten Fadens eine Gliederung auf und besprechen Sie diese mit Ihrer Dozentin/Ihrem Dozenten.
Arbeiten Sie von Anfang an organisiert. Halten Sie neue Ideen, Fragen und relevante Auszüge aus der vorhandenen Literatur schriftlich fest. Sie sparen sich so viel Zeit.
Beginnen Sie mit dem Hauptteil. Schreiben Sie einen zusammenhängenden Text. Die Inhalte müssen aufeinander aufbauen. Einleitung und Schluss ergeben sich hieraus.
Schreiben Sie klar und präzise. Nur so können Sie Erkenntnisse vermitteln. Schreiben Sie grammatikalisch und orthographisch korrekt und lesen Sie mehrmals Korrektur. Fragen Sie auch Freunde, ob die Sie bei dieser Arbeit unterstützen können.
Halten Sie die von Ihrem Institut vorgegebenen Richtlinien ein. Viele Institute haben Leitfäden, die Sie in den Sekretariaten erhalten oder im Internet downloaden können.
Ist es nicht unfair, dass es sich manche Studenten finanziell leisten können, ihr Studium juristisch retten zu lassen und andere nicht?
Wem der Abschluss wirklich wichtig ist, der findet meist einen Weg. Manchmal beteiligen sich die Allgemeinen Studierendenausschüsse der Universitäten (ASten) an den Anwaltskosten, wenn die Fälle für viele Studenten repräsentativ sind. Ein Problem ist, dass gängige Rechtsschutzversicherungen bei Prüfungsstreitigkeiten in der Regel erst zahlen, wenn der Fall vor Gericht landet und dann auch nur die niedrigen gesetzlichen Gebührensätze übernehmen. Bei unseren Verfahren streben wir meist eine Einigung ohne die Gerichte an. Derzeit erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Bildungsrecht und einigen Allgemeinen Studierendenvertretungen aus Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern eine Möglichkeit, eine telefonische oder videogestützte Erstberatung für alle Studierenden anzubieten. Ein weiteres Ziel ist eine Art integrierte studentische Rechtsschutzversicherung auf Basis des Solidarprinzips und nach dem Vorbild des NRW Semestertickets, finanziert durch die Semesterbeiträge.
Spüren Sie als Rechtsanwalt die Auswirkungen der neuen Studienordnungen?
Die Bachelor- und Masterstudenten sind sehr interessiert an rechtlichen Fragen rund um ihr Studium. Das liegt auch daran, dass der Bachelorabschluss Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium ist. Die Studierenden sind sehr aufgeklärt, aber auch interessiert und begegnen Prüfungsentscheidungen mit einer ebenso angebrachten wie professionellen Skepsis.
Wenn Sie für einen Mandanten erfolgreich waren, muss dann der ganze Jahrgang die Prüfung wiederholen?
Nein, die Wiederholung betrifft nur denjenigen, der sich beschwert hat. Er bekommt einen weiteren Versuch, weil es sonst der letzte gewesen wäre. Für die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer ändert sich nichts. Es sei denn, der Fehler war so schwerwiegend, dass die Hochschule das gesamte Verfahren umbauen will oder muss.
Verteidigen Sie Studenten oder Wissenschaftler, denen eine Hochschule Täuschung oder Plagiate vorwirft?
Ja, auch die Plagiatsverfahren nehmen einen nicht unerheblichen Teil der Verfahren bei uns ein. Insbesondere bei den Hochschulprüfungen zeigt sich hier, dass eine große Verunsicherung sowohl auf Seiten der Prüflinge als auch bei den Prüfenden besteht. Hier wird nur allzu vorschnell ein Plagiat angenommen, welches eindeutig rechtlich kein solches ist. Die dann oft bemühten „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ sind vielen Prüfenden selbst offensichtlich nicht hinreichend bekannt. Stellenweise wurde sogar Prüflingen ein Plagiat unterstellt, die im Rahmen von Klausuren nachweislich und unbestritten in erheblichem Maße auswendig gelernt hatten. Der Vorwurf: Sie hätten die Quellen angeben müssen. Das ist aber unzulässig, da im Rahmen von Klausuren schon keine Pflicht zur Kennzeichnung von Quellen existiert. Leider begehen auch nicht wenige Studierende aus schlichter Unkenntnis der richtigen Zitierweise oder etwa durch die falsche Verwendung direkter zu indirekter Rede fahrlässig ein Plagiat.