Zunächst besteht ein Vorteil des französischen Pacs darin, dass er formloser, einfacher und schneller umsetzbar ist, als eine klassische Ehe. Die Partner gehen zum zuständigen Amtsgericht am gemeinsamen Wohnort, füllen ein Formular aus, legen ihre Geburtsurkunde sowie ein paar Nachweise zur Identität, Ledigkeit und zum gemeinsamem Wohnsitz vor, und verlassen das Gebäude wenige Minuten später mit dem Pacs in der Hand – ohne Zeremonie, ohne Trauzeugen, ohne Brimborium.
Der Pacs macht beide vor dem Staat, dem Arbeitgeber und auch in Krankenhäusern zum amtlich anerkannten Paar, das sich zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Das Paar teilt eine Wohnung, jeder kümmert sich um den anderen, wenn es ihm schlecht geht.
Das gilt auch, wenn sich die Wege irgendwann wieder trennen, allerdings deutlich eingeschränkt. Im Pacs-Formular müssen sie angeben, wie viel Geld sie sich gegenseitig schulden, sollte es zur Trennung kommen. Das kann sowohl ein fixer als auch ein frei bestimmbarer Betrag sein. Auch eine testamentarische Regelung für den Todesfall ist so möglich.
Da ansonsten bei „verpacsten“ Paaren Gütertrennung vorgesehen ist, lassen sich so Nachlass und Vermögensausgleich abschließend regeln. Verheiratete in Deutschland ohne Ehevertrag leben hingegen in einer Zugewinngemeinschaft, in der beiden alles gehört. Im Falle einer Scheidung muss das komplette Vermögen aufgeteilt werden. Gütertrennung ist nur mit einem Ehevertrag möglich, für den Unterstützung durch einen Anwalt dringend empfohlen ist, weil die Materie meist zu komplex ist.
Das Eheleben in einer Zugewinngemeinschaft – immer noch der Regelfall - macht hierzulande insbesondere für langjährige Ehepaare eine Scheidung teuer, zumal mit dem Streitwert - also Einkommen, Barvermögen, Immobilien, Sachwerte, Rentenansprüchen und Anlagekapital - auch die unvermeidbaren Anwalts- und Gerichtskosten steigen. Ein französischer Pacs hingegen kann durch einfache Mitteilung an das Amtsgericht mit dreimonatiger Frist ganz einfach aufgelöst werden – und schon gehen beide vollkommen getrennte Wege. Im Vergleich zur klassischen Ehe bestehen keine Unterhaltspflichten und keine weitere Pflicht zum Vermögensausgleich. Auch eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente ist im Pacs nicht vorgesehen.
Steuern sparen wie Verheiratete
Trotzdem genießen Paare mit Pacs die gleichen Steuervorteile wie amtlich Verheiratete.
So können sich die Paare bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen und kommen bei Erbe oder Schenkung in den Genuss der gleichen Freibeträge wie Verheiratete. Ebenso ist eine Familien-Mitversicherung bei der Krankenkasse möglich. Zumindest war das auch im Vorschlag der Grünen von 2011 so vorgesehen.
Übertragen auf deutsche Verhältnisse kämen in der „Ehe light“ Verbundene so in den Genuss erheblicher finanzieller Vorteile. Meist haben Paare bei der Eheschließung die Steuervorteile im Blick, insbesondere beim Erbrecht. „Ohne Trauschein hat der uneheliche Partner bei einer Erbschaft nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Mit Trauschein bleibt für den Hinterbliebenen Partner hingegen eine halbe Million Euro steuerfrei“, so Fromherz.
Dieser Vorteil ist vor allem für Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen wichtig. Gerade bei unverheirateten Paaren kommt es häufig vor, dass einer jahrelang auf Einkommen verzichtet hat, etwa um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern. Nach dem Tod des Partners stehen sie plötzlich mit nichts da. Und selbst wenn es ein Testament zu ihren Gunsten gibt, drohen hohe Erbschaftssteuern.
Hier sorgt der französische Pacs für eine deutlich bessere Absicherung. Nach französischem Modell haben die Partner im Gegenzug die Pflicht, füreinander zu sorgen, auch wenn die Vermögen getrennt bleiben. Verliert ein Partner seinen Job oder ist er überschuldet, kann das auch dazu führen, dass er keine oder nicht die vollen Sozialleistungen erhält.
Vorteilhaft ist eine „Ehe light“ auch dann, wenn ein Partner schwer erkrankt und im Krankenhaus liegt. Dann kann der Partner ein Besuchsrecht geltend machen und Auskunft von den Ärzten verlangen. Unverheiratete haben hier das Nachsehen.