Ehe light boomt Die Heirat mit Kündigungsrecht ist auf dem Vormarsch

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Was die "Ehe light" regelt

Zunächst besteht ein Vorteil des französischen Pacs darin, dass er formloser, einfacher und schneller umsetzbar ist, als eine klassische Ehe. Die Partner gehen zum zuständigen Amtsgericht am gemeinsamen Wohnort, füllen ein Formular aus, legen ihre Geburtsurkunde sowie ein paar Nachweise zur Identität, Ledigkeit und zum gemeinsamem Wohnsitz vor, und verlassen das Gebäude wenige Minuten später mit dem Pacs in der Hand – ohne Zeremonie, ohne Trauzeugen, ohne Brimborium.

Der Pacs macht beide vor dem Staat, dem Arbeitgeber und auch in Krankenhäusern zum amtlich anerkannten Paar, das sich zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Das Paar teilt eine Wohnung, jeder kümmert sich um den anderen, wenn es ihm schlecht geht.

Das gilt auch, wenn sich die Wege irgendwann wieder trennen, allerdings deutlich eingeschränkt. Im Pacs-Formular müssen sie angeben, wie viel Geld sie sich gegenseitig schulden, sollte es zur Trennung kommen. Das kann sowohl ein fixer als auch ein frei bestimmbarer Betrag sein. Auch eine testamentarische Regelung für den Todesfall ist so möglich.

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EhegattensplittingEhegattensplitting gibt es sowohl für verheiratete Paare und seit diesem Jahr auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das hat der Bundestag Ende Juni nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Die Neuerungen wirken rückwirkend zum 1. August 2001, denn damals trat das Lebensparternschaftsgesetz in Kraft. Damit werden Ehegatten und Lebenspartner einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Wilde Ehen und sonstige Formen des menschlichen Zusammenlebens haben leider Pech. Bei Paaren lohnt sich das Splitting besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Schließlich wird hierbei das Gesamteinkommen beider Partner addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt - zumindest rechnerisch. Dadurch muss ein deutlich geringerer Steuersatz bezahlt werden, als bei der alleinigen Veranlagung. Je geringer die Gehaltsunterschiede, desto geringer fällt allerdings auch die Ersparnis aus. Quelle: dpa
Wahl der SteuerklasseAuch die Wahl der Steuerklasse bleibt verheirateten Paaren vorbehalten. Während Singles in der Steuerklasse eins vom Finanzamt voll zur Kasse gebeten werden, können Ehepaare wählen, ob sie nach Steuerklasse vier oder drei und fünf veranlagt werden wollen. Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet es sich an, dass sich beide für Klasse vier entscheiden. Verdient einer mehr, bringt also 60 Prozent oder mehr des Gesamteinkommens nach Hause, sollte er Steuerklasse drei wählen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen bekäme dann Klasse fünf. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Doppelter Sparer-PauschbetragJedem Steuerzahler steht ein jährlicher Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Heißt: Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Bei Kapitaleinkünften oberhalb dieser Grenze wird die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare kommen in den Genuss eines doppelten Pauschbetrags: Bei ihnen greift die Abgeltungssteuer also erst oberhalb von 1602 Euro Kapitalerträgen. Dabei ist es egal, ob ein Partner 1500 Euro aus Aktien und Fonds bekommt und der andere 100 Euro, oder ob beide in etwas gleich viel Geld bekommen. Quelle: dpa
Kostenlose KrankenversicherungBei Ehepartnern kann sich der Partner, der kein Einkommen oder einen Minijob hat, kostenlos über den Ehepartner mitversichern. Das gilt auch für gemeinsame Kinder. Diesen Vorteil bieten allerdings nur gesetzliche Versicherungen an, bei den Privaten gilt: pro Person ein Vertrag. Quelle: dpa
HausratsversicherungPaare, die zusammen wohnen - ob mit oder ohne Trauschein - können sich viele Kosten bei Versicherungen sparen. Haben beispielsweise beide eine Hausratsversicherung, empfiehlt es sich, die neuere von beiden zu kündigen, sprich: die, die zuletzt abgeschlossen wurde. Hat dagegen nur einer von beiden eine Hausratsversicherung, kann er den Partner in seinen Vertrag mitaufnehmen. Allerdings sollten Paare dann prüfen, ob die versicherte Summe in diesem Fall erhöht werden muss. Quelle: dpa
HaftpflichtAuch bei der Haftpflichtversicherung genügt eine Police, so lange beide Partner im selben Haushalt leben. In einen solchen gemeinsamen Vertrag können auch im Haushalt lebende Kinder miteinbezogen werden. Wer allerdings Eigentum des mitversicherten Partners beschädigt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Quelle: dpa
RechtschutzversicherungDie Rechtschutzversicherungen ist eine Erfindung für notorische Prozesshansel. Gehören beide Partner zu dieser doch recht weit verbreiteten Spezies, reicht eine Police. Das gilt allerdings auch nur bei einem gemeinsamen Hausstand. Bei Rechtsstreitigkeiten untereinander nutzt die Police allerdings nichts. Quelle: dpa

Da ansonsten bei „verpacsten“ Paaren Gütertrennung vorgesehen ist, lassen sich so Nachlass und Vermögensausgleich abschließend regeln. Verheiratete in Deutschland ohne Ehevertrag leben hingegen in einer Zugewinngemeinschaft, in der beiden alles gehört. Im Falle einer Scheidung muss das komplette Vermögen aufgeteilt werden. Gütertrennung ist nur mit einem Ehevertrag möglich, für den Unterstützung durch einen Anwalt dringend empfohlen ist, weil die Materie meist zu komplex ist.

Das Eheleben in einer Zugewinngemeinschaft – immer noch der Regelfall - macht hierzulande insbesondere für langjährige Ehepaare eine Scheidung teuer, zumal mit dem Streitwert  - also Einkommen, Barvermögen, Immobilien, Sachwerte, Rentenansprüchen und Anlagekapital - auch die unvermeidbaren Anwalts- und Gerichtskosten steigen. Ein französischer Pacs hingegen kann durch einfache Mitteilung an das Amtsgericht mit dreimonatiger Frist ganz einfach aufgelöst werden – und schon gehen beide vollkommen getrennte Wege. Im Vergleich zur klassischen Ehe bestehen keine Unterhaltspflichten und keine weitere Pflicht zum Vermögensausgleich. Auch eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente ist im Pacs nicht vorgesehen.

Steuern sparen wie Verheiratete

Trotzdem genießen Paare mit Pacs die gleichen Steuervorteile wie amtlich Verheiratete.

So können sich die Paare bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen und kommen bei Erbe oder Schenkung in den Genuss der gleichen Freibeträge wie Verheiratete.  Ebenso ist eine Familien-Mitversicherung bei der Krankenkasse möglich. Zumindest war das auch im Vorschlag der Grünen von 2011 so vorgesehen.

Übertragen auf deutsche Verhältnisse kämen in der „Ehe light“ Verbundene so in den Genuss erheblicher finanzieller Vorteile. Meist haben Paare bei der Eheschließung die Steuervorteile im Blick, insbesondere beim Erbrecht. „Ohne Trauschein hat der uneheliche Partner bei einer Erbschaft nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Mit Trauschein bleibt für den Hinterbliebenen Partner hingegen eine halbe Million Euro steuerfrei“, so Fromherz.

Dieser Vorteil ist vor allem für Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen wichtig. Gerade bei unverheirateten Paaren kommt es häufig vor, dass einer jahrelang auf Einkommen verzichtet hat, etwa um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern. Nach dem Tod des Partners stehen sie plötzlich mit nichts da. Und selbst wenn es ein Testament zu ihren Gunsten gibt, drohen hohe Erbschaftssteuern.

Hier sorgt der französische Pacs für eine deutlich bessere Absicherung. Nach französischem Modell haben die Partner im Gegenzug die Pflicht, füreinander zu sorgen, auch wenn die Vermögen getrennt bleiben. Verliert ein Partner seinen Job oder ist er überschuldet, kann das auch dazu führen, dass er keine oder nicht die vollen Sozialleistungen erhält.

Vorteilhaft ist eine „Ehe light“ auch dann, wenn ein Partner schwer erkrankt und im Krankenhaus liegt. Dann kann der Partner ein Besuchsrecht geltend machen und Auskunft von den Ärzten verlangen. Unverheiratete haben hier das Nachsehen.

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