Einkommensteuer Wenn das Finanzamt von Steuerzahlern Wucherzinsen fordert

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Bearbeitungszeit beschleunigen

Darüber hinaus haben viele die Chance, erst gar keine hohen Zinsforderungen entstehen zu lassen. So rät Lübbehüsen, bei Einsprüchen gegen den Steuerbescheid nicht zugleich die „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) zu beantragen, wenn es die finanzielle Situation zulässt.

Betroffene zahlen dann die geforderten Steuern trotz Zweifeln an der Rechtmäßigkeit. So verhindern sie, dass Zinsen auflaufen. Im Gegenteil: Sollte ihr Einspruch erfolgreich sein, bekommen sie später Geld vom Fiskus zurück und kassieren dann ihrerseits Zinsen, aktuell also die sechs Prozent pro Jahr.

Bisweilen versucht das Finanzamt jedoch, dieser Strategie einen Riegel vorzuschieben. „Es gibt Fälle, in denen Beamte nach Eingang des Einspruchs eigenmächtig die AdV gewährt haben“, berichtet Bührer.

In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass die Beamten auf Zinseinnahmen für den Fiskus hoffen. „Es ist aber unzulässig, ohne Antrag des Steuerzahlers AdV zu gewähren“, stellt Bührer klar.

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von Niklas Hoyer

Und wenn der Zinslauf nicht wegen Zweifeln am Steuerbescheid beginnt, sondern wegen Trödelei? Ist der Bescheid für 2015 noch nicht eingetroffen, sollten Betroffene zunächst ihren Sachbearbeiter anrufen, rät Bührer. „Das kann die Sache beschleunigen.“ Wenn seit Abgabe der Steuererklärung mindestens sechs Monate vergangen sind, könnten Betroffene zudem einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen sei meist wenig erfolgversprechend.

So können Steuerzahler die Bearbeitungszeit im Idealfall beschleunigen, die Zinszahlung aber nicht ganz vermeiden. Um das zu erreichen, können sie freiwillig vorab Steuern in der erwarteten Höhe zahlen, rät Lübbehüsen – dann kann der Fiskus später keine oder nur geringe Zinsen fordern. „Wichtig ist aber, die Überweisung ausdrücklich als ‚freiwillige Vorauszahlung‘ zu bezeichnen“, sagt er. Zudem sollten freiwillige Zahler Steuerart und Jahr nennen. Sonst könne es passieren, dass das Finanzamt das Geld zurücküberweist – mit dem Argument, es könne nicht verbucht werden.

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