Einkommensteuer Wie Sie den Fiskus ausbremsen

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Per Antrag mindern

Ein Kugelschreiber liegt auf Quelle: dpa

Steuerzahler können grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Vorauszahlungsbescheids einen Antrag auf Minderung stellen. Um die Vorkasse zu mindern, müssen zusammen veranlagte Paare eine von drei Bedingungen erfüllen:

Wechsel von den Steuerklassen III/V in eine andere Kombination;höhere Werbungskosten zu erwarten;zusätzliche Vorsorgeaufwendungen.

Mögliche Verfahren durchrechnen

Nachzahlungen und in späteren Jahren Vorauszahlungen vermeidet, wer das 2010 eingeführte Faktorverfahren nutzt. Hier werden Ehepartner zunächst in Steuerklasse IV eingestuft. Dann berechnet das Finanzamt, wie viel Steuern beide in der Steuerklasse IV sowie in der Kombination der Steuerklassen III/V (Ehegattensplitting) zu zahlen hätten. Aus dem Verhältnis der beiden Steuerbeträge ermittelt es einen kalkulatorischen Faktor. Dieser Faktor wird mit dem in der Steuerklasse IV fälligen Steuerbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist der Betrag, den die Eheleute zahlen müssen.

Im Faktorverfahren werden schon beim Lohnsteuerabzug alle individuellen Abschläge berücksichtigt. Hohe Nachzahlungen und damit Vorauszahlungen sind kaum zu erwarten. Ob sich das Verfahren lohnt, kann jeder Steuerzahler auf einem Rechner des Bundesfinanzministeriums testen (www.abgabenrechner.de).

Ich habe gerechnet. Das Faktorverfahren können wir uns sparen, ebenso das Ehegattensplitting. Einfach ist manchmal eben doch besser.

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