Einkommensteuer Wie Sie den Fiskus ausbremsen

Mitte März werden erste Vorauszahlungen für 2011 fällig. Wie Sie die vermeiden können – ein Erfahrungsbericht.

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Wie sie den Staat davon abhalten ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen Quelle: Thomas Fuchs

Stellen Sie sich vor, ihr Finanzamt erstattet Ihnen Geld für das Steuerjahr 2010. Erst freuen Sie sich. Die mühsame Kleinarbeit, das Abheften, Sortieren und Addieren von Rechnungen und Belegen, hat sich gelohnt. Doch dann blättern Sie durch den Bescheid und stoßen auf eine Zahlungsaufforderung: Sie mögen bitte schon zum nächsten Quartal einen vierstelligen Betrag im Voraus für 2011 überweisen, zahlbar an die Finanzkasse Ihres Wohnorts. Halten Sie für unwahrscheinlich? Ist es aber nicht.

Eine neue Steuerregel für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht es Finanzämtern seit 2010, auch bei Arbeitnehmern verstärkt im Voraus zu kassieren. Bisher trafen Vorauszahlungen vor allem Selbstständige, deren Einkommen stärker schwanken. Betroffen sind aktuell vor allem Paare, die in den Steuerklassen III und V das Ehegattensplitting nutzen. Bei ihnen sind die beim Lohnsteuerabzug pauschal angesetzten Vorsorgebeiträge mitunter höher als die tatsächlich gezahlten Beiträge. Da die Vorsorgebeiträge die Steuerlast mindern, fällt der Abschlag zu hoch aus. Folge: Die betroffenen Paare müssen später mit dem Einkommensteuerbescheid Steuern nachzahlen. Da der Fiskus ungern auf seine Einnahmen wartet, verlangt er Vorkasse. Im Voraus zahlen müssen Paare, deren Nachzahlung voraussichtlich die Bagatellgrenze von 400 Euro pro Jahr überschreiten wird. Schon am 10. März wird die Vorauszahlung für das erste Quartal 2011 fällig.

Vierstellig vorstrecken

Wie das Finanzamt Einkommensteuer im Voraus eintreibt, habe ich im vergangenen Jahr persönlich mitbekommen. Vorauszahlungen kannte ich bis dahin nicht. Jedes Jahr hatte das Finanzamt meiner Frau und mir Steuern erstattet – so auch 2009. Doch 2010 flatterte uns ein Vorauszahlungsbescheid ins Haus. Einen vierstelligen Betrag sollten wir dem Fiskus an Einkommensteuer vorstrecken. In dem Schreiben fehlte jegliche Begründung. Ein Anruf beim Düsseldorfer Finanzamt half nicht. „Warum die Vorauszahlung so hoch ausfällt, kann ich Ihnen auch nicht sagen, der Bescheid wird maschinell berechnet“, sagt der zuständige Sachbearbeiter.

Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Der Bescheid ging an einen Steuerberater, sollte der doch den Fehler finden. Fand er aber nicht: „Mathematisch ist alles korrekt, dennoch müssen Sie diesen Betrag nicht zahlen“, so Jochen Busch, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Richter. Doch warum verschickt das Finanzamt Bescheide, wenn am Ende niemand zahlen muss?

„Das Finanzamt geht davon aus, dass sich an den Einkommens- und Familienverhältnissen gegenüber dem Vorjahr nichts geändert hat“, so Busch. Also: Steuerklassen III und V in 2009 gleich Klassen III und V in 2010. Das ist nachvollziehbar.

Warum aber müssen wir für 2010 Geld vorauszahlen, obwohl wir für das Steuerjahr 2009 Geld vom Finanzamt zurückbekommen haben? Weil man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen dürfe, erklärte der Steuerberater. Das Finanzamt habe uns nur zu viel gezahlte Kirchensteuer erstattet. Dieser Betrag sei für die Entscheidung in Sachen Vorauszahlung irrelevant. Ohne Kirchensteuer hätten wir über 400 Euro nachzahlen müssen. Der Fiskus hatte uns am Haken.

Der Steuerberater hatte aber auch eine gute Nachricht. Mitte 2010 waren wir beide in die Steuerklasse IV gewechselt – die Differenz zwischen meinem Einkommen und dem meiner Frau war geschrumpft, Ehegattensplitting lohnte sich nicht mehr. In der Steuerklasse IV aber seien in der Regel keine Nachzahlungen zu erwarten, daher verlange das Finanzamt auch keine Vorkasse. Unsere Chancen, die Vorauszahlung per Antrag beim Finanzamt zu mindern, stünden gut. Tatsächlich reduzierte das Finanzamt die Vorauszahlung für 2010 auf ein paar Hundert Euro.

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