Elektroschrott-Rückgabe im Handel „Viele wollen abwarten, ob überhaupt kontrolliert wird“

Elektroschrott hat weder im Restmüll noch in der Gelben Tonne etwas verloren. Seit einem Monat müssen ihn viele größere Geschäfte zurücknehmen – und das ohne Kassenzettel. Doch vor allem Online-Händler sträuben sich.

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Wer mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte betreibt, der muss Kleingeräte ohne Bedingung zur Entsorgung annehmen. Quelle: dpa

Berlin Der Föhn streikt, der Toaster bleibt kalt, mit dem Uralt-Handy ist nichts mehr anzufangen. Seit einem Monat gilt: Die Deutschen dürfen ihre ausgedienten Elektrogeräte beim Händler abgeben – vorausgesetzt, das Geschäft hat 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Verbraucherschützer ziehen eine erste Bilanz, die nicht gerade glänzend ausfällt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 45 Unternehmen getestet und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Händler: „Die Mehrheit informiert die Verbraucher nicht oder fehlerhaft, erschwert die Rückgabe alter Geräte durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten und einen hohen Packaufwand oder nimmt sie gar nicht zurück.“ Gegen Ikea und Amazon geht die DUH bereits vor, beide Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück.

Auch bei der Verbraucherzentale Nordrhein-Westfalen sind schon Beschwerden eingegangen. Zum Beispiel habe jemand eine Waschmaschine bestellt und der Lieferdienst habe das alte Gerät nicht mitnehmen wollen, sagt Umwelt-Experte Philip Heldt. Andere Beschwerden seien nicht berechtigt gewesen, etwa weil das Geschäft zu klein und damit nicht zur Rücknahme verpflichtet gewesen sei.

Und die andere Seite? Der Handel selbst sieht kein Problem. Etwa 9000 größere Geschäfte nähmen schon seit Jahren freiwillig Elektrogeräte zurück, als Service für die Kunden, sagt Kai Falk vom Handelsverband Deutschland (HDE). Daher sei eine Veränderung nach so kurzer Zeit auch schwer messbar. „Die Unternehmen werden aber die Rückgabemöglichkeiten ausbauen und noch stärker bei ihren Kunden bewerben.“

Zurücknehmen müssen Händler kleine Geräte bis 25 Zentimenter Kantenlänge auch ohne einen Neukauf. Für größere Waren gilt der sogenannte 1:1-Umtausch – der Kunde kauft eine Spülmaschine und gibt die alte zurück.

Vor allem Online-Händler hatten das neue Elektro-Gesetz kritisiert, da bei ihnen statt der Verkaufsfläche die Regalfläche entscheidet, ob sie Elektroschrott annehmen müssen. „Es herrscht weiter höchstes Unverständnis über das Gesetz, wer betroffen ist, wie man reagieren, was man anbieten muss“, sagt der Präsident des Bundesverbands Onlinehandel, Oliver Prothmann. Problematisch seien die kleinen Geräte: „Hier soll sich plötzlich ein Händler mit Produkten beschäftigen, die er selber teilweise nicht verkauft.“

Schlechte Noten für den Handel gibt es auch von den Recycling-Unternehmen. Die neue Gesetzgebung werde vom Handel und Online-Handel „weitgehend ignoriert“, kritisiert der Präsident des Branchenverbandes BDE, Peter Kurth. Anzeigen und Verfahren würden daher zunehmen. „Viele Händler wollen anscheinend erst einmal abwarten, ob die Verpflichtung überhaupt kontrolliert wird.“

Ziel des Gesetztes ist es, die Sammelquote für Elektroschrott zu erhöhen. Die jüngsten Zahlen des Umweltministeriums sind von 2013, da lag die Quote bei 43 Prozent. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass es 2019 schon 65 Prozent sein sollen. Kommt denn schon mehr an bei den Recycling-Firmen? Das sei nach so kurzer Zeit noch nicht festzustellen, sagt Klaus Müller, Vizepräsident des Bundesverbands für Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE).

Die Umwelthilfe fordert den Handel auf, besser zu informieren und sich ans Gesetz zu halten, kritisiert aber auch das Gesetz an sich – vor allem die Regelung mit den 400 Quadratmetern: „Der Kunde müsste nun mit einem Maßband das Ladengeschäft vermessen, um sein Rückgaberecht durchzusetzen.“

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