Elsässers Auslese

Wie Sie Streitereien beim Vererben vermeiden

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Einfamilienhäuser, Kunstgegenstände und Mobiliar

Verfügungen - Einfamilienhäuser

Bei allem illiquiden Besitztum wie Einfamilienhäusern halte ich es für angebracht, möglichst im Detail zu verfügen, wie nach dem Tode des Erblassers zu verwahren ist. Die Erben im Dunkeln zu lassen, was denn eigentlich „im Sinne“ des Verstorbenen ist, kann unnötige Konflikte entfachen.

Neulich habe ich alte Investoren besucht, die auf über 400 Quadratmetern Wohnfläche ihren Altersruhesitz in Norddeutschland genießen. Das Ehepaar lebt dort allein. Ein befreundetes Pärchen residiert gar auf 800 Quadratmetern im Nachbarort. Beide können sich diesen Lebensstil leisten und wollen auch in diesen Verhältnissen ihr Leben beschließen.

Da ihre Erben sich aber den Unterhalt solcher Kolossal-Immobilien nicht leisten können, haben die Alten klar festgelegt, dass nach dem Tode die Häuser emotionslos zu verkaufen sind. Keiner der Erben braucht ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn das schöne Haus abgerissen wird und auf dem großen Grundstück Eigentumswohnungen gebaut werden. Diese Einstellung hat mir imponiert. Es ist sicher kein Zufall, dass beide in ihrem Berufsleben sehr erfolgreich waren.

Verfügungen - Kunstgegenstände und Mobiliar

Wer vorausschauend handelt, bespricht am besten auch zu Lebzeiten mit seinen Erben welches Mobiliar, welche Haushalts- und Kunstgegenstände in realistischer Weise übernommen werden sollen. Und was ist mit dem vielen Besitz, der nicht von den Erben erwünscht ist oder nicht übernommen werden kann?

Nun, den genießen Sie in aller Ruhe bis an das Ende Ihrer Tage. In der Schublade und im Testament haben Sie aber - bitte sehr - schon die Adresse und den Ansprechpartner des Auktionshauses beziehungsweise des Entrümplers notiert, der die Verwertung Ihres Mobiliars und Ihrer Kunstgegenstände abzuwickeln hat. Das erspart viel Streit unter Ihren Erben.

Und noch eins zum Thema „Entrümpler“: Am besten bezahlen Sie die Rechnung gleich im vor hinein. Bei der Auflösung des Haushaltes meines Großvaters vor gut 30 Jahren war unsere Überraschung doch einigermaßen groß, dass wir nicht etwa Geld für den gesamten, einst teuer erworbenen bürgerlichen Hausrat erhielten, sondern Einiges zahlen mussten, dass überhaupt jemand bereit war, sich mit all den „wertvollen“ und geliebten Gegenständen zu belasten. Das war keine schöne Erfahrung.

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