Empfehlung des Bundesrechnungshofs Diese Steuervorteile stehen auf der Kippe

Der Bundesrechnungshof prüft jedes Jahr die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Ginge es nach ihm, müssten Steuerzahler künftig auf einige steuerliche Vergünstigungen verzichten. Wo es eng werden könnte.

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Der Bundesrechnungshof hat den Rotstift angesetzt. Quelle: dpa

Bonn Die Jamaika-Sondierungen sind gescheitert, aber noch sprudeln die Steuereinnahmen sprudeln, die Konjunktur brummt. Trotzdem mahnt der Bundesrechnungshof zu Sparsamkeit, der Haushalt solle langfristig entlastet werden. In seinem aktuellen Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes, der Anfang November dem Bundestag vorgestellt wurde, sieht der Bundesrechnungshof zwar günstige Rahmenbedingungen für die kommenden Haushaltsjahre – etwa durch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die niedrigen Zinsen und die steigenden Steuereinnahmen. Zugleich warnt das Gremium aber, dass der Bund nicht auf weitere automatische Haushaltsentlastungen durch fortwährend steigende Steuereinnahmen und fallende Zinsausgaben hoffen sollte.

In dem Bericht, der mit dem Titel „Herausforderungen und Handlungsoptionen für die 19. Wahlperiode“ auch als haushalterische Leitplanken für eine etwaige Neuauflage der Sondierungen oder für mögliche Koalitionsgespräche dienen könnte, mahnt der Bundesrechnungshof: „Einsparungen beim Schuldendienst erleichtern zwar die Haushaltsplanung und -durchführung, sie ersetzen aber nicht eine konsequente und nachhaltige Haushaltskonsolidierung.“

Auf der Ausgabenseite sieht der Bundesrechnungshof wenig Spielraum für Einsparungen. Ein Grund dafür seien Lastenverschiebungen im föderalen System – der Bund entlaste Länder und Kommunen 2018 um mehr als 76 Milliarden Euro. Außerdem seien viele Ausgabenposten gesetzlich oder aus anderen Gründen erforderlich. Ein Beispiel dafür sind die Sozialausgaben, die in der abgelaufenen Legislaturperiode um mehr als 20 Milliarden Euro gestiegen sind – trotz der guten wirtschaftlichen Lage.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, sich die Steuervergünstigungen vorzunehmen und alle Subventionen kritisch zu hinterfragen. Die Bundesregierung habe es sich bereits vor zwei Jahren zur Aufgabe gemacht, alle Subventionen regelmäßig zu überprüfen und neue nur noch befristet einzuführen. Dies werde aber in der Praxis nicht hinreichend beachtet.

„Bei den Steuervergünstigungen ist festzustellen, dass der von den Leitlinien vorgegebene Prüfauftrag in der abgelaufenen 18. Wahlperiode keinerlei praktische Konsequenzen in Richtung einer Subventionsbegrenzung hatte.“ Die Nachteile sind offensichtlich: Die Subventionen sind in der Höhe im Haushalt nicht begrenzbar, begünstigen Mitnahmeeffekte und haben die Tendenz sich zu verfestigen


Diesel soll wie Benzin besteuert werden

Der Bundesrechnungshof schlägt daher vor, in drei Bereichen Steuerrabatte radikal zu kappen: bei der Energiebesteuerung, bei der Einkommensteuer und beim Diesel. Denn von den 20 größten Steuervergünstigungen des Bundes entfallen mit 7,3 Milliarden Euro mehr als die Hälfte auf die Strom- und die Energiesteuer – allein bei der Stromsteuer sind es mehr als 3,5 Milliarden Euro Steuerrabatt. Diese Größenordnung bei einer einzigen Steuerart hält der Bundesrechnungshof auch aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung für problematisch und fordert eine kritische Bestandsaufnahme.

Ähnliches gilt für die Dieselbesteuerung, die nach Auffassung der Bundesregierung gar keine Subvention darstellt. Der Bundesrechnungshof hat ermittelt, dass bei einer Besteuerung des Dieselkraftstoffs mit dem Steuersatz von Benzin sich allein in einem Jahr Mehreinnahmen von 3,7 Milliarden Euro ergeben könnten. Die in den 90er-Jahren angeführten Motive für die unterschiedliche Besteuerung von Diesel und Benzin hält der Bundesrechnungshof für überholt und fordert eine Anhebung auf das Niveau des Benzinsteuersatzes.

Bei der Einkommensteuer erreichen einzelne Steuervergünstigungen – wie die für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen – ein erhebliches Volumen. Der Bundesrechnungshof sieht hier ebenfalls Handlungsbedarf, da es Mitnahmeeffekte und Doppelförderungen gebe: Im Bericht wird zum wiederholten Male eine Abschaffung oder zumindest die Einführung eines Sockelbetrags empfohlen.

Praxistipp:

Der Bundesrechnungshof weist im aktuellen Bericht – wie auch in einigen Berichten zuvor – auf die strukturellen Mängel im Umsatzsteuerrecht hin. Die Abgrenzungsschwierigkeiten beim ermäßigten Steuersatz und missbräuchliche Gestaltungen sind dem Gremium ein Dorn im Auge. Bislang gab es auf Bundesebene keinen erforderlichen Konsens für eine Reform. Ob sich dies bei möglichen Koalitionsverhandlungen über eine Jamaika-Regierung ändert, ist momentan noch offen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei unserem Kooperationspartner Haufe.de. Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? Weitere Beiträge finden Sie auf dem Haufe-Finance-Portal.

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