Energetische Sanierung So teuer wird das neue Gesetz für die Mieter

Die Bundesregierung will das Mietrecht reformieren. Die meisten Änderungen fallen zum Nachteil der Mieter aus. So sollen sie etwa bei einer Sanierung trotz Lärmbelästigung die Miete nicht mehr mindern dürfen.

Reform des MietrechtsMieter müssen sich auf zahlreiche Änderungen einstellen – meist zu ihrem Nachteil. Ziel der Neuerungen ist es, die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen für die Eigentümer und Vermieter attraktiver zu machen. Der Deutsche Mieterbund übt deutliche Kritik an dem Entwurf des sogenannten Mietrechtsänderungsgesetzes, der am Donnerstag bereits durch die erste Lesung des Bundestags gegangen ist. Das Gesetz könnte schon im kommenden Januar in Kraft treten. Quelle: dpa
Keine Mietminderung bei SanierungBei energetischen Modernisierungen, die dazu dienen, dass in einem Haus weniger Energie verbraucht wird, soll das Mietminderungsrecht für drei Monate ausgesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund übt daran scharfe Kritik: Durch eine Sanierung könne es zum Ausfall der Heizung kommen, das Haus könne komplett eingerüstet sein und Mieter könnten wochenlang mit Lärm und Dreck leben müssen. Dennoch sollen sie 100 Prozent der Miete zahlen. Der Mieterbund zweifelt daran, dass ein Hauseigentümer eine Investition, die 100.000 Euro kosten könne, von dem Mieterrecht auf Mietminderung abhängig macht. Kritik kam auch von dem SPD-Abgeordneten Ingo Egloff: die Grenzen zwischen energetischer Sanierung und allgemeiner Modernisierung seien fließend. Das geplante Verbot der Mietminderung "eröffnet doch dem Mietstreit Tür und Tor". Die Grünen-Parlamentarierin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle "im Hauruck-Verfahren" Mieterrechte abschaffen. Quelle: dpa
Energetische Modernisierung wird neu definiertDer Begriff „energetische Modernisierung“ wird in dem Gesetzesentwurf erweitert. So fallen darunter die Verbesserungen der Mietsache, durch die nachhaltig Energie gespart, effizienter genutzt oder das Klima geschützt wird. Der Mieterbund jedoch beklagt, dass es ohnehin die Pflicht des Vermieters sei, eine wirtschaftliche Heizungsanlage zu betreiben. Zudem dürfte es keine Mieterhöhungen geben, wenn der Mieter dadurch nicht auch Heizkosten spare. Quelle: gms
Verkürzte Frist für HärtegründeDer Vermieter muss die Modernisierung wie bisher spätestens drei Monate vor Beginn ankündigen. Der Mieter hat künftig aber nur noch einen Monat Zeit, sich auf Härtegründe zu berufen. Der Mieterbund kritisiert, dass Vermieter auf diese Frist nicht hinweisen müssen. Quelle: dpa
Mieterhöhung zählt nur bedingt als HärtegrundDie zu erwartende Mieterhöhung ist künftig kein Härtegrund mehr, wenn es um die Duldung der Modernisierung geht. Erst bei der Festsetzung der konkreten Mieterhöhung könne die finanzielle Härte wieder von Bedeutung sein. Der Mieterbund bezweifelt jedoch, dass der Härtegrund noch eine Rolle spiele, wenn die Maßnahme erst einmal abgeschlossen sei. Quelle: dpa
Elf Prozent der Kosten entfallen auf den MieterSchon bisher gilt: Elf Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Daran ändert sich auch künftig nichts, obwohl die Mieterhöhungen erheblich sein können. Der Mieterbund rechnet vor: Wenn auf die Mietwohnung Modernisierungskosten in Höhe von 20.000 Euro entfallen, führe dies zu einer monatlichen Mieterhöhung von 183 Euro. Seine Kritik: Die Regelung habe zur Folge, dass die Wohnung umso teurer würde, je mehr die Modernisierung koste. Sinnvoller sei dagegen: Je effizienter die Maßnahme sei, desto mehr dürfe die Miete steigen. Quelle: dpa
Mietern droht fristlose KündigungAuch abseits der Modernisierungen sieht der Gesetzesentwurf Veränderungen für Mieter vor. So soll der Vermieter künftig ein Recht auf fristlose Kündigung bekommen, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt oder mit zwei Monatsmieten in Verzug ist. Diese Regelung hält der Mieterbund für überflüssig, denn sogenannte Mietnomaden würden auch dadurch nicht verhindert. Quelle: dpa
Räumung per einstweiliger VerfügungWenn sich Mieter und Vermieter streiten, soll der Mieter den strittigen Geldbetrag beim Gericht hinterlegen. Tut er das nicht, kann das Gericht die Räumung der Wohnung per einstweiliger Verfügung anordnen, ohne dass über den eigentlichen Grund der Mietaussetzung überhaupt verhandelt wurde. Aus Sicht des Mieterbundes werde dadurch jedoch der Rechtsweg für den Mieter unangemessen verkürzt. Quelle: dpa
Vermieter können sich gegen Modernisierung nicht wehrenSchon heute müssen Mieter die Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters dulden. In wenigen Ausnahmen können sie sich jedoch auf Härtegründe berufen, so dass es eine Interessensabwägung geben muss. Da in die Abwägung auch die Vorteile für die Energieeffizienz und den Klimaschutz mit eingehen, sei es laut Mieterbund jedoch schwer vorstellbar, dass die Mieterinteressen überwiegen könnten. Quelle: dpa
ContractingZwei Änderungen des Mietrechts bewertet der Mieterbund jedoch positiv. Die eine betrifft das sogenannte Contracting. Wenn der Vermieter von klassischer Energieversorgung auf Wärmelieferung durch einen Dritten umstellt, setzt das voraus, dass die Heizkosten für den Mieter nicht steigen. Quelle: dapd
Sperrfrist für die KündigungDie zweite positive Änderung: Wird eine Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gilt schon heute eine Kündigungsfrist von mindestens drei Jahren. Diese Frist soll künftig auch dann gelten, wenn ein Mehrfamilienhaus von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erworben wird und die Gesellschafter Eigenbedarf an den Wohnungen anmelden. Quelle: AP
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