Energetische Modernisierung wird neu definiert
Der Begriff „energetische Modernisierung“ wird in dem Gesetzesentwurf erweitert. So fallen darunter die Verbesserungen der Mietsache, durch die nachhaltig Energie gespart, effizienter genutzt oder das Klima geschützt wird. Der Mieterbund jedoch beklagt, dass es ohnehin die Pflicht des Vermieters sei, eine wirtschaftliche Heizungsanlage zu betreiben. Zudem dürfte es keine Mieterhöhungen geben, wenn der Mieter dadurch nicht auch Heizkosten spare.