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28.09.2012

Energetische Sanierung: So teuer wird das neue Gesetz für die Mieter

Die Bundesregierung will das Mietrecht reformieren. Die meisten Änderungen fallen zum Nachteil der Mieter aus. So sollen sie etwa bei einer Sanierung trotz Lärmbelästigung die Miete nicht mehr mindern dürfen.

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Mieterhöhung zählt nur bedingt als HärtegrundDie zu erwartende Mieterhöhung ist künftig kein Härtegrund mehr, wenn es um die Duldung der Modernisierung geht. Erst bei der Festsetzung der konkreten Mieterhöhung könne die finanzielle Härte wieder von Bedeutung sein. Der Mieterbund bezweifelt jedoch, dass der Härtegrund noch eine Rolle spiele, wenn die Maßnahme erst einmal abgeschlossen sei. Quelle: dpa
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Mieterhöhung zählt nur bedingt als Härtegrund

Die zu erwartende Mieterhöhung ist künftig kein Härtegrund mehr, wenn es um die Duldung der Modernisierung geht. Erst bei der Festsetzung der konkreten Mieterhöhung könne die finanzielle Härte wieder von Bedeutung sein. Der Mieterbund bezweifelt jedoch, dass der Härtegrund noch eine Rolle spiele, wenn die Maßnahme erst einmal abgeschlossen sei.

Bild: dpa
Quelle: Handelsblatt OnlineBild: 5 von 12
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