Räumung per einstweiliger Verfügung
Wenn sich Mieter und Vermieter streiten, soll der Mieter den strittigen Geldbetrag beim Gericht hinterlegen. Tut er das nicht, kann das Gericht die Räumung der Wohnung per einstweiliger Verfügung anordnen, ohne dass über den eigentlichen Grund der Mietaussetzung überhaupt verhandelt wurde. Aus Sicht des Mieterbundes werde dadurch jedoch der Rechtsweg für den Mieter unangemessen verkürzt.