Entscheidung des BGH Tchibo durfte online keine Versicherung anbieten

Durfte Tchibo auf seiner Webseite Versicherungen verkaufen? Nein, entscheidet der BGH: Tchibo sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten – dafür müsste es aber unter anderem als Versicherungsmakler registriert sein.

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Tchibo geriet nach der Preissenkung etwas unter die Räder. Quelle: dpa

Karlsruhe Die Hamburger Einzelhandelskette Tchibo hat unrechtmäßig Versicherungen im Internet angeboten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Konkret gaben die Richter dem Verband für Wirtschaft im Wettbewerb (WiW) Recht, der gegen einen Internetauftritt Tchibos im Jahre 2009 geklagt hatte. Der Einzelhändler hatte bis 2010 online Versicherungen des Unternehmens Asstel – etwa private Rentenversicherungen oder Zahn-Zusatzversicherungen – angeboten.

Tchibo habe nicht nur auf die Versicherungen hingewiesen, sondern sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten, bestätigte der BGH nun die Vorinstanzen. Versicherungsmakler müssen aber registriert sein, einen Fähigkeitsnachweis erbringen und bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten leisten. Das sei nicht der Fall gewesen.

Das Urteil diene dem Verbraucherschutz, der Fairness im Wettbewerb und der Rechtssicherheit, sagte Viola Huber vom WiW. Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke verwies darauf, dass das Urteil nur einen bestimmten Internetauftritt zum Inhalt gehabt habe.

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