Tel Aviv Mitarbeiter des israelischen Geheimdienstes dürfen bei Verdacht auch weiter Zugang zu den E-Mail-Konten einreisender Touristen verlangen. Dies habe Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein in einer Antwort auf eine Eingabe der Bürgerrechtsvereinigung ACRI bestätigt, berichtete die Zeitung „Haaretz“ am Donnerstag. Private E-Mail-Konten würden „nur unter außergewöhnlichen Umständen durchsucht, wenn bereits andere verdächtige Hinweise“ vorlägen, habe Weinstein betont.
ACRI hatte mit der Anfrage auf Berichte vom vergangenen Jahr reagiert, dass Touristen die Einreise verweigert worden sei, nachdem ihre E-Mail-Konten überprüft worden waren oder sie den Zugang verweigert hatten. Dieses Verfahren stelle eine Verletzung der Privatsphäre dar und verstoße gegen die Menschenwürde, hatte ACRI argumentiert. Weinstein betonte, es werde niemand gezwungen, sein E-Mail-Konto zugänglich zu machen. Eine Weigerung verstärke aber Verdachtsmomente. Im übrigen hätten Ausländer keinen gesetzlichen Anspruch auf Einreise.
Die ACRI-Rechtsanwältin Lila Margalit verneinte die Freiwilligkeit der Kontrollen. Wer für einen Flug bezahlt habe und erfahre, dass er abgewiesen werde könnte, wenn er sein E-Mail-Konto nicht öffne, handele nicht freiwillig. „Das E-Mail-Konto eines Menschen ist wie ein Fenster zu seiner Seele“, wurde sie zitiert.