Erbschaftssteuer Kippen Karlsruher Richter Steuerprivilegien der Unternehmer?

Bleibt vererbtes Betriebsvermögen von der Steuer verschont? Heute verkünden das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Erbschaftsteuer. Vor allem die deutschen Familienunternehmer fürchten um ihre Privilegien.

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Gegen 10 Uhr wollen sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts äußern. Quelle: dpa

An diesem Mittwoch warten viele Unternehmer gespannt auf ein Urteil aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Vormittag seine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Erbschaftsteuerregelung mit dem Grundgesetz. Auf dem Prüfstand steht die Verschonung von Betriebserben. Sie können sich von der Steuerschuld befreien, wenn sie das Unternehmen fortführen und die Arbeitsplätze erhalten.

Der Bundesfinanzhof sieht darin eine Überprivilegierung und hatte die Frage den Karlsruher Richtern zur Entscheidung vorgelegt. Unter Experten gilt als wahrscheinlich, dass der Erste Senat die Begünstigung von Firmenerben an strengere Maßstäbe knüpfen wird.

Vor allem für die rund drei Millionen Familienunternehmen ist die Entscheidung von großer Bedeutung. Rund vier von zehn Unternehmen planen laut einer Umfrage des Industrieverbandes BDI bis 2019 einen Generationswechsel. Schon 1995 und 2006 hatte das Verfassungsgericht wichtige Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber Nachbesserungen verlangt. Union und SPD haben bereits angekündigt, das Karlsruher Urteil lediglich eins zu eins umzusetzen und nicht draufzusatteln. Die Begünstigung von Betriebserben wollen sie so weit wie möglich erhalten.

Nach der umstrittenen Verschonungsregel bekommen Betriebserben schrittweise 85 Prozent der Steuerschuld erlassen, wenn der Betrieb fünf Jahre lang fortgeführt und die Lohnsumme in dem Zeitraum weitgehend stabil gehalten wird. Wer das sieben Jahre schafft, muss keine Steuer bezahlen. Von der Arbeitsplatz-Klausel sind Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten befreit. Das sind dem BFH zufolge mehr als 90 Prozent aller Unternehmen.

Für den CDU-Politiker Michael Fuchs muss eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für Betriebe auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich bleiben. „Das meiste Geld, was die Unternehmen haben, ist in Gebäuden, in Maschinen, in Ware, et cetera. Aber liquide sind vor allen Dingen die Mittelständler nicht“, sagte Unionsfraktionsvize Fuchs am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Sie seien nicht in der Lage, Erbschaftsteuer in der Größenordnung zu zahlen, wie das bei anderen Vermögensarten der Fall sei.

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, fordert die Bundesregierung auf, die Erbschaftsteuer nach dem erwarteten Urteil aus Karlsruhe grundlegend zu reformieren. „Die übermäßigen Begünstigungen für Betriebsvermögen und selbst genutztes Wohneigentum sollten dabei zurückgenommen werden und gleichzeitig die Steuersätze so gesenkt werden, dass das Aufkommen insgesamt unverändert bleibt“, sagte der Chef des Sachverständigenrates der „Rheinischen Post“.

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