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Erbschaftssteuer: Teurer Zirkus

von christian.ramthun@wiwo.de (Berlin)

Die Koalition will die Reform der Erbschaftsteuer in den nächsten Wochen über die Bühne ziehen. Es droht ein bürokratisches Monstrum.

Ein Unions-Experte stützt die Forderung nach einer Abschaffung der Erbschaftssteuer - Chancen auf Umsetzung hat der Vorschlag kaum,  AP
Ein Unions-Experte stützt die Forderung nach einer Abschaffung der Erbschaftssteuer - Chancen auf Umsetzung hat der Vorschlag kaum, Foto: AP

Eine Stunde nahm sich Bundeskanzlerin Angela Merkel Zeit für die vier Herren, hörte ihnen zu, ermahnte sie zur Eintracht – und pochte bei allen vorgebrachten Argumenten zur Erbschaftsteuerreform auf den Koalitionsvertrag. Am Ende ihres Besuchs nahmen Industriepräsident Jürgen Thumann, Kammerpräsident Ludwig Georg Braun, Handwerkspräsident Otto Kentzler und Bauernpräsident Gerd Sonnleitner am vorigen Dienstag eine ebenso klare wie komplizierte Botschaft mit: Die Regierung werde prinzipiell an den bisherigen Ideen zur Regelung der Unternehmensnachfolgen festhalten, gleichwohl aber Wünsche nach Freibeträgen und Abschlägen sowie nach einer Sonderbewertung für land- und forstwirtschaftliche Vermögen berücksichtigen. Tags drauf legten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in der von ihnen geleiteten Arbeitsgruppe zwei Modelle vor, die ein Sammelsurium bilden aus persönlichen, sachlichen und besonderen Freibeträgen, aus Normal- und Schonvermögen, Risikoabschlägen und Abschmelzungen. „Eine besondere Logik gibt es nicht“, staunte der baden-württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus, der in den Monaten zuvor erfolglos für eine einfache Reform mit niedrigen Steuersätzen für alle geworben hatte, „außer, dass am Ende vier Milliarden Euro Erbschaftsteueraufkommen herauskommen müssen.“ Die große Koalition will jetzt Ehegatten und Kinder besser stellen und vor allem kleine und mittlere Familienunternehmen begünstigen. Dazu senkt sie die Steuersätze in der Steuerklasse I, während in den anderen beiden Steuerklassen – bei Geschwistern, Nichten, Neffen und Dritten – kräftig draufgeschlagen wird (siehe Tabelle). Daneben schlugen Koch und Steinbrück vor, die persönlichen Freibeträge für Ehegatten von bisher 307.000 auf 350.000 oder 500.000 Euro anzuheben – wie hoch genau, ist noch nicht klar. Für Kinder stehen statt 205.000 künftig 250.000 oder gar 500.000 Euro zur Debatte, während die Freibeträge in den Steuerklassen II und III nach wie vor stiefmütterlich ausfallen sollen. Zusätzliche Versorgungsfreibeiträge sollen unverändert bleiben, für Ehegatten 256.000 Euro. Begünstigen will die Koalition auch sogenanntes Schonvermögen. Dazu zählen Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und nicht selbst genutztes Grundvermögen. Hier soll zunächst ein Freibetrag von 275 000 Euro gelten. Darüber hinaus tendieren die federführenden Reformpolitiker dazu, auf Betriebsvermögen einen Steuerrabatt von 70 Prozent zu gewähren, wenn - das Unternehmen mindestens sieben Jahre weitergeführt wird und - die Lohnsumme in jedem Jahr nicht 70 Prozent des vorherigen Durchschnitts unterschreitet.

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Bildergalerie: Die Große Koalition aus CDU/CSU/SPD.

Damit weichen Koch und Steinbrück vom Koalitionsvertrag ab, der bei Unternehmensnachfolgen ein 100-prozentiges Abschmelzen der Erbschaftsteuerschuld über zehn Jahre vorsieht. Noch ist die Reform nicht in trockenen Tüchern. Immerhin, lobt BDI-Präsident Thumann, gebe es in der Bundesregierung „die Bereitschaft, auch das Drittlandsvermögen von der Erbschaftsteuer zu befreien“. Optimistisch ist er auch, dass die steuerlich wichtige Abgrenzung zwischen produktivem und unproduktivem Vermögen gelingt: „Da könnte man in der Bilanz den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre nehmen, um den Verdacht auszuräumen, ein Unternehmer habe kurz vor seinem Tod noch schnell privates Vermögen ins Unternehmen geschleust.“ Auch DIHK-Präsident Braun lobt die Korrekturen, befürchtet jedoch, dass viele Unternehmen nach der Reform mehr Erbschaftsteuer zahlen müssen als bisher. Vor allem Personengesellschaften würden künftig um das Zwei- bis Dreifache höher bewertet, sodass die in Aussicht gestellten höheren Freibeträge und Abschmelzungen keinen adäquaten Ausgleich böten. Hier müsse die Arbeitsgruppe noch nachbessern, fordert Braun. In ihrem aktuellen Reformpapier gehen Koch und Steinbrück davon aus, dass die Betriebe entlastet werden: Nach geltendem Recht müssten sie 575 Millionen Euro Erbschaftsteuer jährlich zahlen, künftig nur 470 Millionen. Grundvermögen soll dagegen stärker belastet werden, mit 1,24 Milliarden statt bisher 950 Millionen Euro. Selbst manchem Finanzminister schwant bei so viel Detailregelungen Ungemach. So stöhnte der Baden-Württemberger Stratthaus: „So ein Zirkus wegen vier Milliarden!“ Da „wäre es am besten, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen“.

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