Erbschaftsteuer Wie Sie Ihr Vermögen für Ihre Erben sichern

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Fondspolice zahlt sich aus

Das Modell bietet auch bei laufenden Erträgen Steuervorteile. Verstirbt der Schenkende, könnte die Tochter auf das Fondsvermögen inklusive nicht ausgezahlter Erträge als Todesfallleistung steuerfrei zugreifen.

"Durch den Einsatz der Fondspolice entstehen zwar Zusatzkosten", sagt Brähler. Bei einer Million Euro Einzahlung würden ein Prozent Einmalgebühr sowie Jahr für Jahr 0,5 Prozent Verwaltungskosten fällig sowie bei Einschaltung eines externen Vermögensverwalters geschätzt weitere 0,75 Prozent im Jahr. "Insgesamt überwiegen aber die Vorteile", sagt Brähler. Vergleicht man vererbtes Depot und verschenkte Police samt Nießbrauch, läge der Mehrertrag bei den angesetzten Werten und über 28 Jahre nach Kosten und Steuern bei bis zu 470.000 Euro (siehe Grafik) - statt 1,8 Millionen Euro würden 2,3 Millionen Euro als laufende Auszahlungen und Schlussvermögen fließen.

Ohne Nießbrauch könnten Anleger zumindest die alle zehn Jahre neu zustehenden Freibeträge nutzen, um Vermögen steuerschonend an die nächste Generation zu übertragen. Auch dann können kostengünstige und langlaufende Fondspolicen grundsätzlich Vorteile bieten. Alternativ zum Tarif der Bâloise hat die WirtschaftsWoche bereits einen solchen Tarif (Private Insuring LVL70) des Versicherers Vorsorge Luxemburg vorgestellt.

Wichtig ist, dass Anleger anders als bei Fondspolicen sonst meist üblich, ihr Geld in der Police wirklich flexibel und günstig anlegen können. Sowohl in der Police von Bâloise als auch im Tarif von Vorsorge Luxemburg können Anleger etwa auch in Indexfonds (ETFs) investieren. Kinder oder Enkel könnten geschenktes Geld (bis zum Freibetrag) nun zum Beispiel im Tarif LVL70 anlegen. Die Beschenkten würden als Versicherungsnehmer eingetragen. Der Senior als versicherte Person, bei deren Tod eine Todesfallleistung zusätzlich zum vorhandenen Fondsvermögen gezahlt würde. Die Gesamtkosten von nur etwa ein Prozent pro Jahr blieben dabei ebenfalls überschaubar.

Solange das Geld im Vertrag bleibt, fällt hier auch keine laufende Steuer an. Der besondere Clou ist hier, dass der Vertrag eine besonders lange Versicherungsdauer zulässt: Er kann bis zum Alter von 102 Jahren laufen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Versicherte vor Ablauf stirbt. Erfolgt die Auszahlung als Versicherungsfall (weil die versicherte Person verstorben ist), können auch alle im Laufe der Jahre angesammelten Erträge steuerfrei an die beschenkte Person fließen.

„Je früher Senioren die Geldschenkung durchführen, umso massiver sind die daraus entstehenden Steuervorteile im Bereich der Ertragsteuern“, sagt Walter Feil, freier Versicherungsmakler aus dem badischen Bühl. Dieses Modell sei besonders einfach und leicht durchschaubar.

Noch günstiger und auch bei kleineren Vermögen damit interessant sind Nettotarife, die oft von Honorarberatern angeboten werden. Der Versicherer Interrisk bietet mit den Fondspolicen Myindex Satellite zum Beispiel entsprechende Angebote. Hier liegen die laufenden Kosten meist deutlich unter ein Prozent pro Jahr.

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