Dänemark ist das einzige EU-Land, in dem es keinen ermäßigten Satz gibt. Hier werden auf alle Waren und Dienstleistungen 25 Prozent fällig. Die anderen Länder wenden Sätze zwischen fünf und 18 Prozent an. Allerdings treibt der Steuerwahnsinn auch innerhalb eines Landes Blüten. Beispielsweise werden in Frankreich Schokolade, Lebensmittel und alkoholfreie Getränke mit 5,5 Prozent besteuert, im zu Frankreich gehörenden Korsika werden darauf nur 2,1 Prozent Steuern fällig.

Das Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz!
Deshalb wäre es zweckmäßig, wenn auf den demagogisierenden Begriff "Mehrwertsteuer" komplett verzichtet würde.
Es wird kein Mehrwert geschaffen. Es wird nur abgesaugt

Tatsächlich ist die Mehrwertsteuer, insbesondere bei Auslandssachverhalten, eine sehr betrugsanfällige Steuer. Die ständigen Änderungen der Umsatzsteuergesetze und Anwendungserlasse sind immer wieder neue Versuche des Fiskus die Betrugsmöglichkeiten zu verringern. Bis jetzt war das alles aber nur Flickwerk mit der Folge, dass selbst Fachleute damit überfordert sind die Materie zu überblicken. Dazu kommt, dass Betriebsprüfer und die Finanzverwaltung selbst nicht mehr in der Lage ist das System vollständig zu erfassen. Daher werden grundsätzlich alle Unternehmer als potenzielle Umsatzsteuerbetrüger behandelt und dementsprechend bei vermuteten Verstößen, sei es wegen reiner Formalien, den Wortlaut des Gesetzes voll durchsetzen, getreu dem Motto: "Jetzt beanstanden wir mal alles Mögliche, irgendwas wird schon hängen bleiben."
ReiTonto

Alleine die Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Deutschland der letzten zwanzig Jahre sprechen eine klare Sprache. Zahlreiche Änderungen, in immer kürzeren Abständen, zahlreiche Rechtsunsicherheiten, wann welche Umsatzsteuersätze anzuwenden sind, Umsatzsteuervoranmeldeverfahren, Umsatzsteuererstattungsverfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb oder Ein- und Ausfuhr, Umsatzsteuerrecht bei Reisekostenabrechnungen, beim geltwertem Vorteil der Bewirtung, bei Bauleistungen, diese Materie wurde stark verkompliziert und stellt in der wirtschaftlichen Praxis einige Anforderungen.
Eine Neuordnung der Umsatzsteuer sollte jedoch nicht als Vorwand genutzt werden, um die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer für den Staat zu erhöhen und dies als Strukturreform darzustellen. Dies dürfte jedoch die Folge einer möglichen Neuordnung sein.