Der Mehrwertsteuer-Irrsinn in der EU
Grundsätzlich unterscheiden sich die Mehrwertsteuersätze der Euroländer nicht wesentlich voneinander. Das liegt an der gemeinsamen Mehrwertsteuerrichtlinie, die besagt, dass der jeweilige Satz mindestens 15 Prozent, der ermäßigte mindestens fünf Prozent betragen muss. Deutschland hat einen der höheren Sätze und liegt mit 19 Prozent auf Platz 19 des EU-Steuerratings. Luxemburg hat mit 15 Prozent den niedrigsten, Ungarn, Dänemark und Schweden haben mit 25 Prozent den höchsten Satz. Die übrigen Länder kreisen um die 20 Prozent.
Alleine die Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Deutschland der letzten zwanzig Jahre sprechen eine klare Sprache. Zahlreiche Änderungen, in immer kürzeren Abständen, zahlreiche Rechtsunsicherheiten, wann welche Umsatzsteuersätze anzuwenden sind, Umsatzsteuervoranmeldeverfahren, Umsatzsteuererstattungsverfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb oder Ein- und Ausfuhr, Umsatzsteuerrecht bei Reisekostenabrechnungen, beim geltwertem Vorteil der Bewirtung, bei Bauleistungen, diese Materie wurde stark verkompliziert und stellt in der wirtschaftlichen Praxis einige Anforderungen.
Eine Neuordnung der Umsatzsteuer sollte jedoch nicht als Vorwand genutzt werden, um die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer für den Staat zu erhöhen und dies als Strukturreform darzustellen. Dies dürfte jedoch die Folge einer möglichen Neuordnung sein.