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  • 11.12.2011, 08:38 UhrAnonymer Benutzer: Wegweiser

    Alleine die Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Deutschland der letzten zwanzig Jahre sprechen eine klare Sprache. Zahlreiche Änderungen, in immer kürzeren Abständen, zahlreiche Rechtsunsicherheiten, wann welche Umsatzsteuersätze anzuwenden sind, Umsatzsteuervoranmeldeverfahren, Umsatzsteuererstattungsverfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb oder Ein- und Ausfuhr, Umsatzsteuerrecht bei Reisekostenabrechnungen, beim geltwertem Vorteil der Bewirtung, bei Bauleistungen, diese Materie wurde stark verkompliziert und stellt in der wirtschaftlichen Praxis einige Anforderungen.

    Eine Neuordnung der Umsatzsteuer sollte jedoch nicht als Vorwand genutzt werden, um die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer für den Staat zu erhöhen und dies als Strukturreform darzustellen. Dies dürfte jedoch die Folge einer möglichen Neuordnung sein.

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