Erstes Urteil im S&K-Prozess Fünf Jahre und drei Monate Haft

Der 50 Jahre alte Hamburger Wertpapierhändler Hauke B. wurde am Montag vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Es ist das erste Urteil im spektakulären S&K-Verfachen

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Im Prozess um die mutmaßlichen Millionenbetrügereien des Immobilien-Unternehmens S&K ist nach knapp eineinhalb Jahren das erste Urteil gegen einen der sechs Angeklagten in Sicht. Quelle: dpa

Im Prozess um die millionenschweren Betrügereien der Frankfurter Immobiliengesellschaft S&K gibt es ein Urteil gegen den ersten Angeklagten. Der 50 Jahre alte Hamburger Wertpapierhändler Hauke B. wurde am Montag vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

B. hatte ihm anvertraute Anlegergelder in das Schneeballsystem der S&K gelenkt. Der gesundheitlich schwer angeschlagene Mann wurde nach drei Jahren und zehn Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Ob er die Reststrafe verbüßen muss, war zunächst unklar.

Zuvor hatte die Kammer zahlreiche Vorwürfe gegen B. fallengelassen, um in seinem Fall zu einem schnellen Urteil zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger prüfen eigenen Angaben zufolge den Gang in die Revision zum Bundesgerichtshof.

Das Verfahren gegen den 50-jährigen war vor einigen Wochen wegen dessen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit abgetrennt worden. Um die Wirtschaftsstrafkammer sowie den gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten nicht noch mehr zu belasten, schlug die Staatsanwaltschaft vor, zahlreiche Vorwürfe gegen ihn fallen zu lassen und die Anklage auf neun Untreue-Vorwürfe mit einem Volumen in einstelliger Millionenhöhe zu beschränken. Die Richter stellten dem Angeklagten eine Haftstrafe von fünf bis fünfeinhalb Jahren in Aussicht, die durch die knapp vierjährige Untersuchungshaft nahezu verbüßt wäre.

Hauke B. hatte in dem seit September 2015 laufenden Prozess zwar eine umfangreiche Erklärung verlesen, dabei aber kein Geständnis abgelegt. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Lösung könne deshalb auch nicht als „Deal“ verstanden werden, meinte Staatsanwalt Noah Krüger am Freitag auf Anfrage. Der Prozess gegen die übrigen fünf Angeklagten - darunter die S&K-Gründer Stephan S. und Jonas K. - wird fortgesetzt. Vier von ihnen sitzen noch in Untersuchungshaft. Es geht um Wirtschaftsstraftaten im Volumen von rund 240 Millionen Euro.

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