Bild: REUTERSGilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?
Dazu das deutsche Gericht: Ein Fluggast könne einen Anspruch auf Ausgleichszahlung auch dann bei den für den ersten Abflugort zuständigen Gerichten einklagen, wenn sich die Flugverspätung erst im Rahmen eines Anschlussfluges an einem anderen Ort ereignet habe. Der Klägerin stehe der geltend gemachte Ausgleichsanspruch jedoch nicht zu, weil die Verspätung erst bei dem Anschlussflug eingetreten sei und dieser nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begonnen habe. Ein Schweizer Gericht hat jedoch entschieden, die Verordnung sei aufgrund des Abkommens nur auf Flüge anzuwenden, die zwischen der Schweiz und einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder umgekehrt verlaufen.
Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Frage, ob die Fluggastrechteverordnung auch auf Flüge von der Schweiz in einen Drittstaat anzuwenden ist, dem für die Auslegung des Unionsrechts zuständigen Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. (Az: X ZR 105/12)
Bild: dpaVerspätung von Flügen
Ist der Flieger zu spät, ist erst mal Warten angesagt: Fünf Stunden muss ein Passagier sich gedulden, bis er den Flugpreis zurückfordern kann. Verpflegung und Telefonate muss die Airline erst ab einer Verspätung von zwei bis vier Stunden übernehmen. Eine Entschädigung gibt es nur, wenn die Maschine mehr als drei Stunden aus vermeidbaren Gründen zu spät kommt.
Das galt jedoch lange nicht für Anschlussflüge: Wer pünktlich am ersten Flughafen losflog, aber am Zielort zu spät ankam, hatte geringe Chancen auf Ausgleichzahlungen. Das kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Februar und entschied, dass der Zeitpunkt des Abfluges keine Rolle bei Ausgleichszahlungen spielt, sondern der Zeitpunkt der Ankunft am Zielort (Az: C-11/11).
Jetzt neu: Wird der Start verschoben, muss die Airline Fluggäste künftig spätestens eine halbe Stunde nach der vorgesehenen Abflugzeit über die Gründe für die Verzögerung informieren - und zwar detailliert: Streiken die Fluglotsen, ist die Maschine noch nicht da oder fehlt die Crew? Bislang gelten nur ganz allgemeine Info-Pflichten.
Bild: APVerspätung von Flügen II
Entscheidend für Entschädigung ist übrigens künftig die Verspätung am Ziel der Reise - und nicht die beim Abflug. Das betrifft vor allem Kunden, die einen Anschlussflug gebucht haben und diesen verpassen. Wenn sie ein europäisches Reiseziel (bis zu 3500 Kilometern Entfernung) mehr als fünf Stunden später erreichen, können sie bis zu 600 Euro Ausgleich verlangen. Bei Transatlantikflügen gilt dies erst ab 12 Stunden. Bislang konnte ein Kunde bei einem Direktflug schon ab drei Stunden Verspätung um finanziellen Ausgleich bitten.
Bild: dpa„Außergewöhnliche Umstände“
Weil es ein Reizwort ist. Häufig berufen sich Airlines auf höhere Gewalt, um eine Entschädigung bei längeren Verspätungen zu vermeiden. Erstmals listet die EU-Kommission nun auf, was dazu gehört: Etwa Naturkatastrophen wie Schneechaos sowie Streiks von Fluglotsen. Ausgeschlossen sind technische Probleme, die beim Routinecheck der Maschine gefunden werden, oder das Nichtauftauchen der Besatzung.
Bild: dpaBetreuung
In diesem Bereich wurden die Rechte der Kunden beschnitten: Leistungen zur Betreuung der Passagiere sollen bei „außergewöhnlichen Umständen“ auf drei Tage begrenzt werden. Danach wäre ein Passagier auf sich selbst gestellt - selbst wenn er mehr als eine Woche nicht fliegen kann, wie nach der Aschewolke des isländischen Vulkans 2010. Bislang gilt dies zeitlich unbegrenzt.
Bild: dpaStreik
Die Arbeitsniederlegung wird rechtlich als unvermeidbares Ereignis angesehen. Sie ist die "ultima ratio", das letztmögliche Mittel der Angestellten auf die "Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" hinzuwirken (Art. 9 GG). Dementsprechend können Fluggäste, deren Flug aufgrund eines Streiks ausfällt, zwar den Ticketpreis zurückfordern und auf Umbuchung und angemessene Betreuung bestehen - zusätzliches Geld als Entschädigung bekamen sie bislang nicht. Durch zwei Urteile des EU-Gerichtshofs ändert sich das nun: Verbraucher haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden, urteilte Luxemburg am 4.10.2012. Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks.
Wer übernachten muss, weil erst am Folgetag weitergeflogen wird, sollte sich Artikel 9 der Europäischen Fluggastverordnung einprägen: Zu angemessener Betreuung zählt danach, dass die Airline ein Hotelzimmer bereit stellen muss. Zwar zeigt die Erfahrung, dass viele Fluglinien überfordert sind, dies in der Eile zu organisieren. Doch fragen kann sich lohnen.
Bild: dpaÜberbuchung
Wer am Check-in-Schalter abgewiesen wird, weil sich die Airline bei der Passagierzahl verkalkuliert hat, darf kostenlos essen, trinken, faxen und telefonieren - und hat die Wahl zwischen "Geld zurück", Heimreise oder Weiterreise zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und es gibt auch noch Geld: Zwischen 150 und 600 Euro pauschale Entschädigung sind rechtens.
Bild: dapdFlug fällt aus
Wird der Flug annulliert, gelten erst einmal die selben Rechte wie bei der Überbuchung: Die Airline sollte dem Passagier so schnell wie möglich einen Ersatzflug suchen und sich darum kümmern, dass er gut versorgt ist. Die einzige Ausnahme: Hat die Airline den Flug rechtzeitig abgesagt oder hat ein "unvermeidbares Ereignis" dazu geführt, dass die Maschine nicht wie geplant abheben konnte, muss die Fluglinie abweichend zur Überbuchung kein bares Geld erstatten.
Bild: dpaGepäcktransport bei Zwischenlandung
Was geschieht eigentlich, wenn dem Passagier ein Anschlussflug verweigert wird - nur weil der Zubringer zu spät landete und die Fluggesellschaft es nicht geschafft hat, das Gepäck rechtzeitig umzuladen? Ein aktuelles Urteil des BGH garantiert den Passagieren jetzt das Recht auf Schadenersatz für Ausgaben für Hotelunterkunft und Verpflegung, wenn die Reise erst am Folgetag fortgesetzt werden kann.
Bild: dpaVerspätung
Über eine Stunde später als geplant am Ziel sein - das kann die Reiseplanung ordentlich durcheinander werfen. Ein Trost: Die Bahn muss ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 Prozent des einfachen Fahrpreises zurückerstatten, ab 120 Minuten Verspätung sind sogar 50 Prozent fällig.
Gilt die Fluggastrechteverordnung auch für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten?
Dazu das deutsche Gericht: Ein Fluggast könne einen Anspruch auf Ausgleichszahlung auch dann bei den für den ersten Abflugort zuständigen Gerichten einklagen, wenn sich die Flugverspätung erst im Rahmen eines Anschlussfluges an einem anderen Ort ereignet habe. Der Klägerin stehe der geltend gemachte Ausgleichsanspruch jedoch nicht zu, weil die Verspätung erst bei dem Anschlussflug eingetreten sei und dieser nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union begonnen habe. Ein Schweizer Gericht hat jedoch entschieden, die Verordnung sei aufgrund des Abkommens nur auf Flüge anzuwenden, die zwischen der Schweiz und einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder umgekehrt verlaufen.
Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Frage, ob die Fluggastrechteverordnung auch auf Flüge von der Schweiz in einen Drittstaat anzuwenden ist, dem für die Auslegung des Unionsrechts zuständigen Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt. (Az: X ZR 105/12)
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Verbraucher haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie von der Airline aus betrieblichen Gründen nicht auf dem gebuchten Flug mitgenommen werden. Das haben die Richter am Donnerstag in Luxemburg in zwei Urteilen entschieden (Rechtssachen C-321/11 und C-22/11).
Dies betreffe zum Beispiel Umbuchungen auf einen späteren Flug als Folge eines Streiks. Der Anspruch gelte auch dann, wenn eine Fluggesellschaft Passagiere auf einen deutlich späteren Anschlussflug umbucht, obwohl die Kunden den Flugsteig rechtzeitig erreichen.
Nach EU-Recht sei es Fluggesellschaften nur in Ausnahmefällen erlaubt, Passagieren die Beförderung zu verweigern, wenn diese mit einer bestätigten Buchung rechtzeitig am Flugsteig stehen, schrieben die Richter. Solche Ausnahmen könnten etwa fehlende Reiseunterlagen oder ein schlechter Gesundheitszustands des Passagiers sein. Ansonsten hätten Fluggäste aber Anspruch auf Ausgleich wie Erstattung des Flugpreises, eine alternative Beförderung zum Zielort sowie Betreuungsleistungen, während sie auf den nächsten Flug warten.
Die Folgen eines Streiks und spätere Anschlussflüge seien keine solche Ausnahme, weil „der Grund für die Verweigerung der Beförderung nicht dem Fluggast zuzurechnen ist“, schrieben die Richter.
Bild: dpaWilly Brandt-Flughafen Berlin
Beim weltweit jüngsten Pannenairport wird derzeit der fünfte neue Starttermin verhandelt. Die Liste der Mängel ist lang und reicht von mangelhaftem Brandschutz über zu kleine Check-in Schalter, falsch gepflanzte Bäume und nicht genehmigte Flugrouten.

Elefthérios Venizélos Flughafen, Athen
Zur Olympiade im Jahr 2004 wollte die griechische Regierung der Welt zeigen, dass sie trotz mangelnder Erfahrung nicht nur ein Ereignis wie die Spiele, sondern parallel auch noch ein anspruchsvolles Großprojekte mit fortschrittlicher EDV wie den Flughafen Elefthérios Venizélos hinbekommt. Doch als es ernst wurde, waren nicht nur die Zufahrtsstraßen nicht fertig. Es versagten auch die Computersysteme und wiesen verwirrten Passagieren statt der Flugsteige des neuen Airports die Gates des alten zu.
Bild: dpaSuvarnabhumi Flughafen, Bangkok
Bei seiner Eröffnung im September 2006 lief es beim Suvarnabhumi Flughafen zunächst ohne größere Probleme, gerade weil nicht auf einen Schlag alle Flüge vom alten Don Muang Airport verlegt wurden. Doch ab November zeigten sich die ersten Probleme. Weil beim Bau gepfuscht wurde, bekamen etwa die Landebahn Risse und die Fluggastbrücken funktionierten nicht richtig. Darum schloss der Flughafen im Januar 2007 teilweise und ein Teil der Flüge ging zurück nach Don Muang bis die Schäden behoben waren.
Bild: APDenver
Der Flughafen sollte ein Symbol werden für das Selbstbewusstsein des platten Mittleren Westen der USA werden und dem US-Bundesstaat Colorado helfen sein Provinz-Image abschütteln. Dazu zählte vor allem ein im Vergleich zu den heimischen Marktführern in New York oder Los Angeles besonders schnelles Drehkreuz mit kurzen Umsteigezeiten und einer flotten Gepäcksortieranlage. Leider war die so schnell, dass sie die Koffer verlor oder schredderte. Erst nach einem Jahr war das Problem gelöst. Und trotz der Verzögerung verlief der erste Tag turbulent, denn noch immer landeten Koffer auf dem falschen Abhol-Band und Passagiere warteten stundenlang auf ihr Gepäck.
Bild: APChek Lap Kok Airport, Hongkong
Dieser Flughafen ist nicht nur dank seiner aufwendigen Bauweise laut Guinnessbuch der Rekorde bis heute mit 15 Milliarden Euro Kosten der teuerste Flughafenneubau der Welt. Er gilt auch als besonders komfortabel. Mit kleinen Ausnahmen allerdings: In seinen Lounges holten sich nicht nur Reisende nasse Füße, weil sie die mannigfach verteilten Minibrunnen für feuchten Marmor hielten – und beherzt hinein traten. Auch die Check-in-Computer folgten eher dem Design als der Gewohnheit des Personals, so dass die Mitarbeiter mangels Routine so viel falsche Knöpfe drückten, bis das System das nicht mehr verkraftete. Und zu guter Letzt gab es dann noch menschliches Versagen. Ein Mitarbeiter des Frachtbereichs löschte dem Vernehmen nach eine wichtige Datei und kappte die Verbindung zwischen dem neuen Airport und den Servern auf dem alten namens Kai Tak. Darum musste der Frachtverkehr für mehrere Wochen wieder auf dem alten Airport starten und landen.
Bild: REUTERSKuala Lumpur
Dass zu viel Stolz gefährlich ist, zeigte 1998 der neue Flughafen der Hauptstadt Malaysias. Mit ihm wollte die Regierung Malaysias nicht nur den technisch besten Airport bauen und damit den Nachbarstaat Singapur ausstechen - der gilt nämlich in punkto Service als der beste der Welt. Der Landeplatz in KL, wie die Bewohner die malayische Hauptstadt nenne, sollte auch schneller fertig werden als der Konkurrent in Hongkong. Doch als der Airport 1998 öffnete, kollabierten EDV und Flugverkehr.
Bild: APParis: Charles de Gaulle
Die neue 900 Millionen Euro teure Sektion 2 E am Pariser Flughafen Charles de Gaulle steht für die wohl tragischste Neueröffnung eines Flughafenterminals. Dorst stürzte 2005 ein Jahr nach der Inbetriebnahme auf einer Fläche von 600 Quadratmetern das Dach ein. Die Trümmer töteten vier Reisende und verletzten drei weitere schwer. Grund war nicht allein Pfusch am Bau. Die Schäden waren bereits Wochen vorher sichtbar. Doch die zuständigen Bauingenieure hielten das Problem für nicht gravierend. Und trotz der 100 Millionen Euro teuren Nachbesserungen wirkt das Problem noch nach. Als im Winter 2010 eine dicke Schneedecke auf dem Dach lag, schloss der Flughafen den Unglücksteil vorsorglich.
Bild: APLondon Heathrow
Das neue Terminal 5 am Londoner Flughafen Heathrow gilt seit 2008 als Symbol für eine verkorkste Airporteröffnung. Der Neubau rangierte wochenlang am Rande des Kollaps – mit Tausenden gestrandeten Passagieren und Zigtausend verlorenen Koffern. Beim Terminal 5 in London-Heathrow etwa wollte Projektchef Bullock zeigen, wie schnell ein Investment von umgerechnet fünf Milliarden Euro Geld abwerfen kann und sparte sich in der Vorbereitung Teile der teuren Tests. Darum kamen die Beschäftigten zu spät zu ihren Arbeitsplätzen. Heathrow steht für eine der größten Blamagen Großbritanniens mit mindestens 30 Millionen Euro Mehrkosten. Der Flughafenchef verlor seinen Job.
Willy Brandt-Flughafen Berlin
Beim weltweit jüngsten Pannenairport wird derzeit der fünfte neue Starttermin verhandelt. Die Liste der Mängel ist lang und reicht von mangelhaftem Brandschutz über zu kleine Check-in Schalter, falsch gepflanzte Bäume und nicht genehmigte Flugrouten.
Der Gerichtshof gab damit zwei klagenden Passagieren recht. Im ersten Fall hatte die finnische Airline Finnair infolge eines Streiks des Personals am Flughafen Barcelona und einer Flugannullierung nachfolgende Flüge umorganisiert. Ein Teil der Fluggäste, die den Flug am nächsten Tag normal gebucht hatten, mussten deswegen zehn Stunden warten und die nächste Maschine nehmen. Ein Kunde verlangte daher 400 Euro Entschädigung, weil Finnair ihm die Beförderung ohne triftigen Grund verweigert habe.
Auch im zweiten Fall gab das oberste EU-Gericht dem Passagier recht. Geklagt hatten zwei spanische Fluggäste, die von La Coruna über Madrid nach Santo Domingo fliegen wollten. Da sich der erste Flug um mehr als eine Stunde verspätete, ging die Fluggesellschaft Iberia davon aus, dass die beiden Fluggäste ihren Anschlussflug in Madrid versäumen würden und annullierte deren Bordkarten für den zweiten Flug.
Als die beiden in Madrid dennoch rechtzeitig am Flugsteig standen, verweigerte Iberia ihnen die Beförderung mit der Begründung, ihre Plätze seien anderen Fluggästen zugewiesen worden. Die beiden mussten bis zum nächsten Tag warten und kamen mit 27 Stunden Verspätung am Ziel an. Dafür klagten sie auf jeweils 600 Euro Entschädigung.






















