EuGH-Urteil zu Patentverbot Richter definieren, was ein Embryo ist

Ein Verfahren, bei dem menschliche Embryonen zerstört werden, kann nicht zum Patent angemeldet werden. Doch der EuGH stellt nun klar: Eizellen ohne Entwicklungspotenzial gelten nicht als Embryonen.

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Ab wann sollten Vorschritte zum menschlichen Leben geschützt sein? Der EuGH sieht Eizellen, die nur einfach angeregt wurden, als patentierbar an. Quelle: dpa

Luxemburg Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson spezialisiertes Unternehmen kann damit zumindest theoretisch eine neue Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen.

Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen aber darauf hingewiesen, dass der EU-weite Ausschluss menschlicher Embryonen von der Patentierbarkeit nur ein Mindestverbot darstelle. Es sei den Mitgliedstaaten gestattet, das Patentierungsverbot aus ethischen oder moralischen Erwägungen auf andere Organismen auszudehnen.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der International Stem Cell Corporation. Das US-Biotechnologieunternehmen hatte bei den zuständigen britischen Behörden zwei nationale Patente für eine Technologie anmelden wollen, mit der sogenannte pluripotente Stammzellen aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen hergestellt werden. Die Behörde wies beide Anmeldungen mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Erfindungen die Verwendung und sogar die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten und daher nach einem EU-Urteil nicht patentierbar seien.

Die International Stem Cell schaltete daraufhin den englischen High Court of Justice ein, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte. In dem Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die gültigen Patent-Beschränkungen nicht auf ihre Technologie anwendbar seien, da die aktivierte Eizelle ohne väterliche DNA nicht fähig sei, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Das britische Gericht wollte deswegen von der EU geklärt haben, ob unbefruchtete menschliche Eizellen, die über die sogenannte Parthenogenese zur Weiterentwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen anzusehen sind. Solche Eizellen sind nicht fähig, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Als Parthenogenese wird ein Verfahren zur künstlichen Erzeugung von Embryonen bezeichnet, bei dem es nicht zur Verschmelzung von männlichem und weiblichem Erbgut kommt. Der Embryo entwickelt sich dabei aus einer unbefruchteten Eizelle, das gesamte Erbgut ist weiblichen Ursprungs. In der Natur kommt die sogenannte Jungfernzeugung bei einigen Insekten- und Reptilienarten vor, nicht aber bei Säugetieren.

Die International Stem Cell Corporation hat eine Technologie entwickelt, mit dem aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen sogenannte pluripotente Stammzellen hergestellt werden. Pluripotent werden Zellen genannt, die sich zu jedem Zelltyp eines Organismus differenzieren, aber keinen gesamten Organismus bilden können. Pluripotente Stammzellen sollen helfen, schwere Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen sowie Gewebe- und Organschäden zu reparieren.

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