Europäischer Gerichtshof Gewerbetreibende haften nicht für offenes Wlan

Geschäftsleute mit kostenlosem Wlan haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Allerdings kann nach einem Urteil des EuGHs vom Wlan-Betreiber verlangt werden, den Anschluss durch ein Passwort zu sichern.

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Gewerbetreibende haften nicht für freies Wlan, können aber zu einem Passwort gezwungen werden. Quelle: dpa

Luxemburg Geschäftsleute, die ein kostenloses Wlan-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Allerdings kann vom Wlan-Betreiber verlangt werden, dass der Anschluss durch ein Passwort gesichert wird (Rechtssache C-484/14). Und Rechtsinhaber könnten bei einer Behörde oder einem Gericht eine Anordnung beantragen, mit der vom Anbieter verlangt wird, Urheberrechtsverletzungen zu stoppen oder ihnen vorzubeugen.

Hintergrund ist ein deutscher Fall. Ein Betreiber eines Geschäfts für Licht- und Tontechnik aus München bot einen ungesicherten WLAN-Hotspot an. Der Musikkonzern Sony mahnte den Mann ab, über dessen Internetzugang ein Album der Gruppe „Wir sind Helden“ heruntergeladen worden sein soll. Das Landgericht München muss über den Fall entscheiden und bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

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