
WirtschaftsWoche: Herr Methner, betrügerische Callcenter nutzen derzeit illegal erworbene Kontodaten, um sich bei arglosen Privatpersonen zu bereichern. Wer kommt für den Schaden auf?
Methner: In erster Linie die Betrüger selbst, aber auch die Unternehmen, die die Kontodaten gesammelt haben, wenn sie nachweislich den Schutz sensibler Informationen vernachlässigt haben. In diesem Fall hätten sie Datenschutzrecht verletzt und wären zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
Da die Betrüger noch nicht ermittelt sind, lässt sich niemand verklagen. Was können Betroffene dennoch tun?
Jede verdächtige Kontobewegung prüfen, sie notfalls rückgängig machen, was bis zu sechs Wochen lang möglich ist, und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Zudem sollten Betroffene alle Vorgänge sammeln, bei denen sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. So lässt sich die mögliche Datenquelle ermitteln.
Verlieren Betrogene ihren Schadensersatzanspruch, wenn sie den Callcentern Informationen gegeben haben?
Wenn das Kontodaten waren, kann dies eine Mitschuld nach sich ziehen, welche die Ansprüche mindert. Allerdings wird das Gericht prüfen, ob der Geschädigte überrumpelt wurde.





