Expertenrat Gewährleistung beim Küchenkauf

Neue Küche gekauft, schon ist was kaputt. Michael Terhaag, Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz und IT in Düsseldorf, erklärt, wer für Reparatur und Ersatzgerät zuständig ist.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In diesen Küchen regiert das Design
Der Küchenhersteller Schüller setzt auf wuchtige Holzschränke aus Alt-Eiche und geradlinige Fronten aus mattem Glas in Indigoblau. Quelle: PR
Küchengeräte und Vorräte verschwinden bei Schüller hinter großen Holz-Türen - die Schränke erinnern damit immer mehr an Wohnwände, als an Küchenregale. Quelle: PR
Diese Küche hat Poggenpohl zusammen mit dem Design-Team von Porsche gebaut. Auftrag: Eine Küche für den Mann. Quelle: PR
Kronleuchter, Glas und gläzende Fronten: SieMatic betont bei diesem Vorführmodell aus dem Showroom in New York auf das Zusammenspiel von verschiedenen Materialien. Quelle: Siematic
Die Amerikaner mögen es klassisch: Weiße Fronten, kleine Griffe und Schränke mit Konturen sind dort noch immer sehr beliebt, sagt SieMatic-Marketingexperte Jörg Overlack. Auch dieses Modell ist Bestandteil des Showrooms in New York. Quelle: Siematic
Auch Deutschlands größter Küchenhersteller Nobilia löst die Trennung zwischen Küche und Wohnzimmer auf: Hier befindet sich der Herd fast direkt neben dem Fernseher. Quelle: PR
Auch Fronten in auffallenden Farben bietet Nobilia an. Quelle: PR

WirtschaftsWoche: Herr Terhaag, an wen muss sich der Käufer einer neuen Küche wenden, wenn der Backofen nicht funktioniert? An das Möbelhaus oder den Gerätehersteller?

Michael Terhaag: Er muss den Mangel dem Möbelhaus als seinem Vertragspartner melden. Als Verkäufer ist es durch die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung zwei Jahre in der Pflicht. Es muss zunächst die Chance zur zeitnahen Reparatur bekommen, die spätestens nach zwei Wochen erfolgen sollte. Erst wenn auch eine zweite Reparatur den Mangel nicht beseitigt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Zur Person

Kann er ein Ersatzgerät statt Reparatur fordern?

Ersatzgeräte sind eher die Ausnahme und bloße Kulanz, aber zumindest bei kleineren Elektrogeräten billiger als die Nachbesserungsversuche.

Darf sich der Käufer direkt an den Backofenhersteller wenden?

Über die Gewährleistung hinausgehende Rechte stehen ihm nicht zu. Etwas anderes gilt, wenn er Markengeräte gekauft hat und der Hersteller, etwa in seiner Werbung, noch weitere Garantien gewährt. Sie bestehen unabhängig von der Gewährleistung, sind aber manchmal an zusätzliche Bedingungen geknüpft, die im Kaufvertrag stehen. Geht es um Fehler, die bei der Möbelmontage entstanden, schickt der Hersteller mitunter eine Rechnung. Der Käufer sollte zuvor mit dem Möbelhaus aushandeln, wer die zahlt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%