Eine Untersuchung der GP Forschungsgruppe vom Mai 2015, die auf einem Symposium des Bundesjustizministerium vorgestellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass jede vierte Schufa-Auskunft fehlerhaft ist. Das ergab eine Verbraucherumfrage zu deren Schufa-Auskünften. Die meisten Fehler sind jedoch eher harmloser Natur. Ein Drittel der Befragten bemängelte die unterbliebene Löschung bereits abbezahlter Kredite oder beendeter Verträge. Allerdings dürfte den meisten Befragten dabei nicht klar gewesen sein, dass es gesetzlich geregelte Speicherfristen gibt, die vorsehen, dass zum Beispiel abgelöste Kredite noch drei Jahre gespeichert bleiben. Relativ häufig sind auch fehlerhafte Angaben zu Bank- und Kreditdaten oder falsche Adressen. Fehlerhafte Angaben zu Gläubigerforderungen kritisierten nicht ganz neun Prozent der Befragten.
Ein systematischer Missbrauch sei jedenfalls nicht erkennbar und auch nicht im Interesse der Vertragspartner, heißt es bei der Schufa. „Die seit vielen Jahren konstant hohe Rückzahlungsquote von 97,5 Prozent ist ein Beleg für die Qualität der Auskünfte“, so Koch. Zu mehr als 90 Prozent der gespeicherten Personen lägen ausschließlich positive Informationen vor. Auf ihrer Basis berechnet die Auskunftei einen Schufa-Score, der anhand von Vergleichsgruppen die Rückzahlungswahrscheinlichkeit für ein Kreditgeschäft angibt. „2014 hatte der Ombudsmann der Schufa, der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier, nur in 18 der an ihn herangetragenen Fälle Anlass, eine Korrektur vornehmen zu lassen“, sagt Schufa-Sprecher Koch.
Diese Daten verwendet die Schufa in ihrem Score
Um die Wahrscheinlichkeit zu ermitteln, mit der ein Kredit ausfällt, erstellt die Schufa einen Prozentwert, den so genannten „Schufa-Score“. Hat jemand zum Beispiel einen Wert von 85 Prozent, so beträgt dessen Kreditausfallwahrscheinlichkeit 15 Prozent. Für ihr Scoring verwendet die Wirtschaftsauskunftei eine Vielzahl von Daten. Generell gilt: Nicht jede Information fließt auch in die Berechnung ein. Und: Auch, wenn bestimmte Daten über eine Person nicht vorliegen, können sie deren Score beeinflussen. Ein Überblick.
Quelle: Anhang einer Schufa-Verbraucherauskunft
Zu den allgemeinen Daten, die in den Schufa-Score einfließen, zählen zum Beispiel das Geburtsdatum und das Geschlecht. Zudem erfasst die Auskunftei die Anzahl der Adressen, welche die Person in ihrem Geschäftsverkehr mindestens einmal verwendet hat.
Hierbei ermittelt Schufa ob und wie viele Kreditgeschäfte innerhalb der letzten 12 Monate eine Person angefragt und abgeschlossen hat.
Zu den Zahlungsstörungen, die in den Schufa-Score einfließen, zählen nicht nur geplatzte Kredite. Auch, wer seine Handyrechnungen und die Bestellungen bei Einzelhändlern nicht pünktlich zahlt, riskiert einen schlechteren Schufa-Score. Neben der Art der unerfüllten Kredite achtet die Auskunftei auch auf deren Anzahl: Je mehr unbezahlte Rechnungen sich stapeln, umso schlechter die Bonität.
Wie oft und welche Art von Krediten eine Person in Anspruch nimmt, erfasst die Schufa ebenfalls. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Informationen beim Scoring berücksichtigt werden, steigt, je mehr Unternehmen dem Schuldner Kredit gewähren.
Hierbei untersucht die Auskunftei die Laufzeit der Kredite, die eine Person bedient. Dabei deute eine lange Laufzeit auf viel Erfahrung im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen, so die Auskunftei.
In der Regel verwendet die Schufa bei ihrem Scoring keine Bewertung der Anschrift des Kreditnehmers. Wenn jedoch nur wenige Informationen zur Person vorliegen, verwendet die Auskunftei Informationen aus der direkten Umgebung der Anschrift. Text: Julia Rotenberger.
Weit schlimmer als bei den meisten fehlerhaften Schufa-Informationen ist es, wenn durch sie der Eindruck entsteht, jemand könne seine offenen Rechnungen oder fällige Kreditraten nicht begleichen. Damit ist dieser Verbraucher als Kunde für Kreditgeber verbrannt, er gilt als quasi als insolvent.
Was Betroffene tun können
Um gegen derlei Fehler in der Schufa-Auskunft vorzugehen, können Betroffene verschiedene Wege beschreiten. Zum einen können sie sich bei der Schufa melden. Sie wird wenn möglich alle Fragen klären und auch auf den Veranlasser eines Falscheintrags zugehen.
Grundsätzlich können sich Verbraucher auch direkt an die Bank oder das Unternehmen wenden, das den Eintrag verursacht hat. Wem der Schufa-Eintrag nicht vier Wochen vorher angemahnt wurde, hat der Betroffene in jedem Fall das Recht auf seiner Seite und sollte bei verhärteten Fronten auch einen Anwalt einschalten.
Wer sich lieber außergerichtlich und ohne die Gefahr hoher Anwalts- und Prozesskoste wehren möchte, kann sich zudem an den Ombudsmann der Schufa wenden. Ihn einzuschalten kostet nichts, sein Schiedsspruch wird von der Schufa in aller Regel akzeptiert werden. Leider bieten die vier anderen Auskunfteien auf dem deutschen Markt (Creditreform Boniversum, Bürgel, Deltaivsta, Infoscore)keinen eigenen Ombudsmann, so dass dort im schlimmsten Fall nur der Rechtsweg bleibt.
Grundsätzlich raten Verbraucherschützer allen Kreditnehmern dazu, wenigstens einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa oder deren Wettbewerbern einzuholen um die Daten zu überprüfen. Denn nur so sei gewährleistet, dass fehlerhafte Einträge frühzeitig auffallen – und nicht erst, wenn schnell ein Kredit her muss.
Paul Scherer hätte vielleicht schneller und vehementer gegen den falschen Schufa-Eintrag vorgehen können – der einzige Vorwurf, dem man im Nachhinein wohl machen kann. Heute kann er nicht einmal den Wortlaut des falschen Schufa-Eintrags nachvollziehen, da dieser letzten Ende so gelöscht worden ist, als habe es ihn nie gegeben.
Vor den Richtern in Dortmund spielte das jedoch keine Rolle. Der sicherlich ungewöhnliche Einzelfall vor dem Landgericht zeigt, dass ein falscher Schufa-Eintrag schmerzhafte Folgen nach sich ziehen kann. Scherers Anwalt Kubatta hofft auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Die Anwältin der BHW bot beim Gütetermin nur 5000 Euro. Ein langer Streit um die Höhe des Schadenersatzes zeichnet sich ab. Und das alles wegen einer umstrittenen Forderung von nicht einmal einem Prozent der Restschuld aus zwei Krediten. Viel lieber würde Scherer heute das entgangene Mietshaus sein eigen nennen.