Ferienwohnungsverbot in Berlin Wenn die Ferienwohnung illegal wird

Viele Touristen ziehen Ferienwohnungen einem Hotelzimmer vor. Berlin hat das nun eingeschränkt, weil der Wohnraum knapp ist. Vermieter zogen vor Gericht – und verloren. Das könnte für weitere Prozesse wegweisend sein.

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Ein Schlüssel mit einem Schlüsselanhänger mit der Aufschrift

Ferienwohnungen dürfen in Berlin weiter nur in Ausnahmefällen an Touristen vermietet werden. Vier gewerbliche Anbieter scheiterten am Mittwoch mit den ersten Klagen gegen das umstrittene Zweckentfremdungsverbot vor dem Verwaltungsgericht. Ein Anwalt der Internet-Plattform Wimdu, über die viele Wohnungen vermittelt werden, kündigte an, Berufung einzulegen und vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.

Die Vermieter hatten das Gesetz als unverhältnismäßig kritisiert. Es schränke sie in ihrer Berufsfreiheit ein und benachteilige sie etwa gegenüber Ärzten und Rechtsanwälten, für deren Praxen und Kanzleien ein Bestandschutz gilt. Die Richter wiesen alle Punkte als unbegründet ab. Die Beeinträchtigung sei gerechtfertigt, weil dadurch Wohnraum zurückgewonnen werde.
Es ist wohl der erste Prozess, der sich in Deutschland so grundsätzlich um ein Ferienwohnungsverbot dreht. Das Urteil könnte Folgen nicht nur für Berlin haben. Denn auch in Städten wie Hamburg, München, Freiburg oder Köln dürfen Wohnungen nicht mehr einfach an Touristen vermietet werden.

Wogegen wehren sich die Ferienwohnungs-Anbieter?

Gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Das verbietet spekulativen Wohnungsleerstand, Abriss, die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume und eben die Nutzung als Ferienwohnung. Ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung an Touristen zu vermieten, ist erlaubt - dauerhaft die ganze Wohnung anzubieten aber nicht.

Warum macht Berlin das?

In der Hauptstadt sind bezahlbare Wohnungen knapp. Da soll der wenige Platz nicht auch noch von Touristen blockiert werden. Der Senat geht davon aus, dass bis zu 10.000 Wohnungen bei Portalen wie Wimdu, Airbnb und 9flats registriert sind. Das wären fast so viele wie in ganz Berlin pro Jahr gebaut werden - Wohnraum für 20.000 Menschen.

Schadet Berlin durch das Verbot nicht dem Tourismus?

Das sehen Senat und Vermieter unterschiedlich. Die Landesregierung verweist auf die Kapazitäten der zahlreichen Hotels und Hostels, wo auch die Ferienwohnungs-Touristen noch unterkommen könnten. Vermieter dagegen berichten von Familien, die ihren Urlaub absagten, weil sie statt der Ferienwohnung nur Hotelzimmer bekommen konnten. In Umfragen hätten 40 Prozent der Gäste angegeben, ohne Ferienwohnung wären sie erst gar nicht nach Berlin gereist, sagt Wimdu-Anwalt Peter Vida.

Welche Argumente haben die Vermieter noch gegen das Verbot?

Sie halten es für verfassungswidrig. Es verstoße gegen das Eigentumsrecht der Immobilienbesitzer und beschränke bei gewerblichen Anbietern die Berufsfreiheit, argumentiert Vida. Viele Anbieter sehen ihre Erwerbsgrundlage gefährdet. Sie haben für die Ferienwohnung Kredite aufgenommen, die sie nun kaum abbezahlen können. Auch dadurch seien essenzielle Grundrechte verletzt.

Kann das Gesetz den Wohnungs-Engpass überhaupt lösen?

Allein sicher nicht. Denn die Ferienwohnungen machen nicht einmal ein Prozent des Berliner Mietwohnungsmarkts aus. Das ist auch ein Hauptargument der Kläger. Der ehemalige Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Helge Sodan, bezeichnet das Verbot in einem Gutachten als unverhältnismäßig. Die Belastungen der Vermieter stünden „in keinem vernünftigen Verhältnis“ zu den Vorteilen, die die frei gewordenen Wohnungen der Allgemeinheit bringen.

Der typisch deutsche Urlauber
Eine Familie läuft am Strand Quelle: obs
Eine Reisekauffrau sitz in einem Reisebüro vor Katalogen Quelle: AP
Touristen schwimmen in einem Pool Quelle: dapd
Ein Badezimmer in einem Hotel Quelle: dpa
Ein Mann hakt eine Checkliste ab Quelle: Fotolia
Ein Mann trägt weiße Socken in Sandalen Quelle: dpa

Was passiert, wenn sich ein Vermieter nicht an das Gesetz hält?

Er muss Bußgelder bis zu 100.000 Euro pro Wohnung befürchten - je nachdem, wie viel er mit der Ferienwohnung einnimmt. Allerdings kommen die Bezirke mit den Kontrollen bislang überhaupt nicht hinterher. Sie hätten noch zu viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen abzuarbeiten, berichtet Stephan von Dassel (Grüne), Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte. Später im Sommer sollten sich die Anbieter aber auf deutlich mehr spontane Hausbesuche gefasst machen. Aufgespürt werden die illegalen Ferienwohnungen unter anderem über eine Art Spitzel- Internetseite, auf der Nachbarn sie anonym anschwärzen können.

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