Finanzielle Vor- und Nachteile Lohnt sich die Ehe noch?

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Scheiden tut weh

Die größten Finanzfallen bei Scheidungen
Ein Ehevertrag ist besonders für Selbstständige sinnvoll, um das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Allerdings sollte man nicht glauben, nur wegen eines Ehevertrags ungeschoren aus einer Ehe rauszukommen. Es gibt keine 100-prozentige Vermögensaufteilung in einem Ehevertrag. Ist beispielsweise die Frau seit 20 Jahren komplett aus dem Beruf ausgestiegen, um die Kinder großzuziehen, muss der Mann ihr Unterhalt zahlen, auch wenn der Ehevertrag den Unterhaltsverzicht vorsieht. Um sich vor solchen unerwarteten Kosten zu schützen, muss im Vertrag genau aufgeschrieben sein, in welcher familiären Situation sich die Partner befinden und wie die Aufgaben in der Ehe verteilt sind. Sollten sich die wesentlichen Punkte ändern - das Paar entscheidet sich nun doch für Kinder - sollte der Vertrag angepasst werden können. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch teure Hochzeitsgeschenke von Freunden und Familie können bei einer Scheidung Kummer bereiten. Wer nicht nachweisen kann, dass das Geschenk explizit ihm beziehungsweise ihr gegeben wurde, muss damit rechnen, dass die Zuwendung zum gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Und das wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Eine Karte, die sich an den Empfänger richtet und dem (Geld-) Geschenk beiliegt, kann das verhindern. Quelle: dpa
Geschenke machen aber auch später noch Probleme. Nämlich dann, wenn einer der Partner bevor er die Scheidung einreicht, sein Vermögen verschenkt, beispielsweise an Kinder aus erster Ehe. Gerade bei Immobilien ist eine Schenkung zu Lebzeiten für die Kinder steuerlich deutlich attraktiver, da sie die Erbschaftssteuer sparen. Auf diese Weise bringen viele ihre Vermögenswerte - Geld, Autos, Immobilien, Aktien - in Sicherheit, um später weniger mit dem Partner teilen zu müssen. Gegen diese Geldflucht hilft nur Wachsamkeit bis hin zum regelmäßigen Blick ins Grundbuch. Quelle: Fotolia
Ist einer von beiden Partnern selbstständig, kann es bei der Trennung ebenfalls Probleme geben. Denn die Feststellung des Einkommens ist in diesem Fall nicht leicht. Und von dem hängt zum einen der Streitwert der Scheidung ab und zum anderen bemisst sich am Einkommen auch der Unterhalt. meist gar nicht so leicht. Davon hängt aber ab, wie hoch der Unterhalt für Ex-Frau und Kinder ist. Dagegen, dass der selbstständige Partner sein Einkommen oder die Gewinne des Unternehmens mit entsprechenden Kniffen klein rechnet, lässt sich leider kaum etwas tun. Quelle: dpa
Noch schwieriger kann es werden, wenn beide Partner gemeinsam ein Unternehmen führen. Denn: Wer bekommt das Unternehmen jetzt? Gibt es im Gesellschaftervertrag keine klare Regelung für diesen Fall, bleiben beide auch nach der privaten Trennung Gesellschafter. Deshalb sollte im Vertrag unbedingt geklärt sein, wer das Unternehmen im Falle einer Scheidung weiterführt. Sonst bleiben nur drei Möglichkeiten: Ein Partner zahlt den anderen aus, das Unternehmen wird verkauft und der Gewinn geteilt oder das laufende Geschäft wird abgewickelt und das Unternehmen anschließend aufgelöst - in diesem Fall gehen beide leer aus. Quelle: Fotolia
Im Falle einer Scheidung wird nicht nur die Beziehung, sondern oft auch das einstige Traumhaus ganz schnell zum Alptraum. Sind sich beide einig, wer das Haus behält, muss der Hausbesitzer den anderen für den Verlust des halben Hauses entschädigen. Hat das Haus zum Zeitpunkt der Trennung einen Wert von 250.000 Euro, bekommt der Partner, der auszieht, also 125.000 Euro. Da nur die wenigsten eine solche Summe zur Verfügung haben, wird in der Regel die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt. Quelle: Fotolia
Sind sich die Parteien uneinig, wird das Gericht einem von beiden, in der Regel dem, der die Kinder behält, die Nutzung des Hauses zusprechen. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat und der Ehevertrag die Nutzungsrechte im Scheidungsfall regelt: Spätestens wenn Kinder im Spiel sind, werden Verträge und Eigentum hinfällig. In die Ehe eingebrachte Gegenstände fallen zwar nicht in die Aufteilungsmasse, ist aber ein Partner existenziell auf die Nutzung der Wohnung angewiesen, wird ihm Nutzungsrecht zugesprochen - egal, wem die Immobilie gehört. Wie lange diese genau dauert, hängt vom Einzelfall ab, im Extremfall ist die Wohnung für fünf Jahre weg. Ist eines der Kinder behindert, verlängert sich die zugesprochene Nutzungszeit. Quelle: Fotolia

Die Nachteile einer Ehe offenbaren sich hingegen vor allem, wenn die Ehe zerbricht. Das beginnt bereits im obligatorischen Trennungsjahr, das einer amtlichen Scheidung vorausgeht. Bereits ab dem ersten folgenden Neujahrstag gelten die Steuervorteile aus dem Ehegattensplitting nicht mehr. Beide müssen in die Steuerklasse eins wechseln, sofern sie kinderlos sind. Ist ein Partner alleinerziehend, kommt er in die etwas günstiger Steuerklasse zwei.

Abgesehen von den hälftig zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten für ein Scheidungsverfahren wird es vor allem durch Unterhaltsansprüche und bei der Aufteilung von Vermögenswerten für Verheiratete teuer.

Unterhalt nur für Ehegatten

Grundsätzlich hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den oder die Ex. Ehepartner sind laut Gesetz verpflichtet, finanziell füreinander einzustehen. Diese Pflicht besteht auch nach einer Scheidung grundsätzlich weiter. Unverheiratete hingegen haben keinerlei Unterhaltsanspruch oder -pflicht. Je nach Konstellation und Einkommen der Partner kann das sowohl ein Vor- als auch ein Nachteil sein. Hat ein Partner kaum oder nie während der Beziehung gearbeitet, steht er nach dem Beziehungsende buchstäblich mit leeren Händen da. Lediglich ein gemeinsames Kind kann dann auch einen Unterhaltsanspruch des Elternteils, bei dem es nach der Trennung lebt, begründen.

Über die Höhe des Unterhalts entscheiden dann die Einkommens- und Lebensverhältnisse sowie das vorhandene Vermögen. Für die Dauer der Unterhaltspflicht sind die Zahl der Ehejahre oder Kindererziehungszeiten ausschlaggebend. Grundsätzlich gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei derjenige, der mehr gearbeitet und verdient hat, oftmals einen Bonus zuerkannt bekommt. In Norddeutschland gilt etwa, dass der Hauptverdiener vier Siebtel des Einkommens behalten darf, in Süddeutschland erhält er oft einen Bonus von zehn Prozent. Ansonsten hat jedes Oberlandesgericht seine eigenen Leitlinien für die Einkommensaufteilung.

Eheleute können sich nicht aus der Pflicht stehlen. „Die Unterhaltsansprüche des Ehepartners nach der Trennung sind häufig Gegenstand von Klagen“, sagt Familienfachanwältin Fromherz. „Oft geht es dabei um die Frage, welche Nachteile im Beruf durch die Ehe entstanden sind, etwa weil wegen gemeinsamer Kinder für einen Partner die Rückkehr in den Beruf oder die Beendigung einer Ausbildung nicht möglich waren.“

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