Fiskus Die fiesesten Steuertricks des Staates

Wie der Staat Steuerzahler abzockt Steuererklärung Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage. Quelle: APN
Studienkosten Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Quelle: dpa
Die fiesesten Steuertricks des StaatesNicht-AnwendungserlasseEine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen. Quelle: dpa
VerfassungswidrigkeitManche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein. Quelle: Fotolia
Prostituiertensteuer Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen. Quelle: dpa
PferdesteuerUngemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen. Quelle: dapd
Branntweinsteuer Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute. Quelle: dpa
Solidaritätszuschlag Auch der "Soli" ist längst zur festen Größe auf der Gehaltsabrechnung geworden, obwohl der 5,5-prozentige Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ursprünglich vorrübergehend zur Finanzierung der Deutschen Einheit erhoben werden sollte. Zumindest bis zum Jahr 2007 war der Soli okay, entschied der Bundesfinanzhof in diesem Jahr. Über die Folgejahre haben die obersten Finanzrichter bisher nicht entschieden. Quelle: dpa/dpaweb
Betriebsprüfung Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt. Quelle: dpa
Sonderzahlungen Ein Spediteur aus Westfalen arbeitete hauptsächlich mit Minijobbern und verteilte auf der Weihnachtsfeier 20-Euro-Scheine. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlungen wenig später als normalen Lohn, wodurch die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt knapp über die 400-Euro-Monatsgrenze rutschten. Das Problem: Dadurch galten sie plötzlich nicht mehr als Mini-Jobber - und der Staat hatte nachträglich Anspruch auf hohe Lohnsteuern und Sozialabgaben. Quelle: dpa
MehrwertsteuerImmer wieder gibt es Streit um die Frage, ob Imbissbudenbetreiber 19 oder sieben Prozent Mehrwertsteuer auf den Netto-Verkaufspreis draufschlagen müssen. Im Fall eines Unternehmers forderten sie den vollen Satz auch für die drei zurückliegenden Jahre - obwohl er seinen Kunden in diesem Zeitraum sieben Prozent berechnet hatte. Die Forderung des Finanzamts hätte damit die Gewinnmarge nachträglich aufgezehrt. Der Europäische Gerichtshof pfiff die Beamten im März 2011 zurück: Der Mann habe zurecht den ermäßigten Satz berechnet. Quelle: dpa
FilmfondsRückwirkend kassiert der Fiskus die Steuervorteile für Filmfonds aktuell wieder ein. Dieses Steuersparmodell wurde jahrelang von Finanzämtern anstandslos akzeptiert. Nun müssen Anleger massiv Steuern nachzahlen. Ihr Pech: Da es sich bei der zuvor üblichen Praxis nur um eine "Verwaltungsvorschrift" gehandelt hat, können Anleger auch nciht auf die Unterstützung durch Gerichte hoffen. Quelle: dapd
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