Wie der Staat Steuerzahler abzockt
Steuererklärung
Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage.

Da hilft nur besondere Sorgfalt beim Ausfüllen und ebenso sorgfältige Kontrolle nach Erhalt des Steuerbescheids. Sollte das Finanzamt irgendwas abgelehnt haben (ob zu Recht oder Unrecht): auf jeden Fall Einspruch einlegen. Solange der Einspruch läuft, bleibt der gesamte Steuerfall offen (auch für Vergessenes, andere Fehlerkorrekturen oder künftige günstigere Rechtsprechung. Man kann dem Sachbearbeiter im Amt durchaus mündlich mitteilen, dass er den Fall einfach mal liegen lassen soll - vielleicht nehme man den Einspruch wieder zurück, und er habe dann keine besondere Arbeit damit. Diesen Vorteil einer etwa dreijährigen offenen Zeit haben z.B. alle, die demnächst eine Betriebsprüfung zu erwarten haben.