Betriebsprüfung
Stoßen Betriebsprüfer auf Ungereimtheiten, können sie den Gewinn um einen Schätz-Zuschlag erhöhen. Bisweilen gehen sie dabei aber zu weit - wie im Fall eines Gyros-Verkäufer. Angesichts der mickrigen Portionen ließen sich dessen hohen gemeldeten Betriebsausgaben für Fleisch und Gemüse nur mit zusätzlichen Schwarzverkäufen erklären, so die Beamten. Doch das Finanzgericht Münster pfiff sie zurück: Nach nur zwei Testkäufen hätten sie voreilig Steuerbetrug unterstellt.

Da hilft nur besondere Sorgfalt beim Ausfüllen und ebenso sorgfältige Kontrolle nach Erhalt des Steuerbescheids. Sollte das Finanzamt irgendwas abgelehnt haben (ob zu Recht oder Unrecht): auf jeden Fall Einspruch einlegen. Solange der Einspruch läuft, bleibt der gesamte Steuerfall offen (auch für Vergessenes, andere Fehlerkorrekturen oder künftige günstigere Rechtsprechung. Man kann dem Sachbearbeiter im Amt durchaus mündlich mitteilen, dass er den Fall einfach mal liegen lassen soll - vielleicht nehme man den Einspruch wieder zurück, und er habe dann keine besondere Arbeit damit. Diesen Vorteil einer etwa dreijährigen offenen Zeit haben z.B. alle, die demnächst eine Betriebsprüfung zu erwarten haben.