Rennpferde zum Discountpreis
Auch Rennpferden wurden bis 2011 lediglich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert. Nach einer Klage der europäischen Kommission landete die absurde Ausnahmeregelung vor dem Europäischen Gerichtshof. Der stellte fest: Weil Rennpferde nicht dafür bestimmt sind „für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden“, ist der Steuernachlass unzulässig.