Bild: dpaWer eine Reise nach Berlin plant, sollte sich beeilen. Ab 2013 gilt eine City-Tax. Pro Übernachtung sollen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises entrichten. Die Berliner Regierung erhofft sich Einnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro.
Bild: dpaDie Sexsteuer ist eine beliebte Einnahmequellen der Kommunen. Köln verlangt diese Vergnügungssteuer bereits seit 2003 von Bordell-Betreibern und Prostituierten. Seit Februar 2009 erhebt auch Oberhausen eine Vergnügungssteuer. Dort müssen Prostituierte pro Arbeitstag sechs Euro zahlen.
Bild: dpaEine kuriose Steuer haben sich die Kommunalpolitiker aus Fürth einfallen lassen: In der mittelfränkischen Stadt wird eine Luftsteuer erhoben. Die Politiker verlangen von den Betreibern von Zigaretten-, Kaugummi- oder Handykarten-Automaten Geld, wenn an Hausfassaden angebrachte Automaten mehr als 15 Zentimeter wegragen. Kritiker glauben nicht, dass sich der Aufwand lohnt. Ähnliches droht Bergisch Gladbacher Geschäftsleuten: Für Werbeanlagen und Leuchtreklamen vor Geschäften, die mehr als 30 Zentimeter in öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, will die Stadt Sondernutzungsgebühren kassieren.
Bild: dpaReichlich umstritten, aber eine einträgliche Abgabe für den Staat: Die Kaffeesteuer spülte in den Jahren 2007 bis 2010 jeweils rund eine Milliarde Euro in die Bundeskasse. Für Röstkaffee beträgt die Steuer 2,19 Euro je Kilogramm für Kaffeepulver 4,78 das Kilogramm.
Bild: dpaDir Kuriosität der Mehrwertsteuer lässt sich besonders schön an der Curry-Wurst erläutern: Wer seine Curry-Wurst im Fast-Food-Restaurant ist, der zahlt den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wer sie einpacken lässt und zu Hause verspeist zahlt nur sieben Prozent, also den ermäßigten Satz.
Bild: dpaEine Pferdesteuer soll in Remscheid die Kassen füllen. Veranschlagt sind jährlich 750 Euro pro Pferd. Ende Juni stimmt die Kommune über den Vorschlag ab.

Hamburg will eine Kulturtaxe einführen, die wie in Köln etwa fünf Prozent der Hotelrechnung betragen und rund zehn Mio. Euro pro Jahr einbringen soll.
Foto: PR (Grand Elysée Hotel in Hamburg)

Die Bettensteuer war ein besonders beliebtes Abkassier-Instrument der deutschen Kommunen. Rund 20 Städte und Kommunen hatte sie eingeführt, mehr als 70 hatten die Abgabe geplant – bis das Bundesverwaltungsgericht die Abgabe gestoppt hat. Als eine der ersten Städte hatte Köln die Bettensteuer eingeführt - in Folge eines Gerichturteils muss die Stadt ihren Hoteliers jedoch 3,9 Millionen Euro zurückzahlen. Allerdings erhebt Köln noch immer eine Bettensteuer - diese wurde lediglich der Rechtsprechung angepasst.
Foto: dpa (Hotelbett in Köln)

Auch Berlin will die Betreiber von Spielsalons stärker zur Kasse bitten und die Vergnügungssteuer für das Automatenspiel von elf auf mindestens 15 Prozent anheben. Damit soll auch die Zahl der Spielautomaten reduziert werden, die sich seit 2005 verdoppelt hat. Viele andere Städte haben das schon vorgemacht, Spielhallensteuern gibt es inzwischen quer durch die Republik.
Foto: dpa (Spielautomaten in einer Spielhalle)
Bild: dpaKreativ kassiert hat auch das Dorf Niederzimmern in Thüringen, sogar ohne neue Steuer. Dort verkaufte der Bürgermeister Schlaglöcher für 50 Euro das Stück, als Gegenleistung wurde in einem sanierten Straßenabschnitt eine Plakette mit einer Wunschaufschrift eingelassen. Die Bilanz der Aktion kann sich sehen lassen: Das Dorf meldete schon zahlreiche verkaufte Schlaglöcher, zudem wurde ein "Schlaglochdenkmal" enthüllt.
Wer eine Reise nach Berlin plant, sollte sich beeilen. Ab 2013 gilt eine City-Tax. Pro Übernachtung sollen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Übernachtungspreises entrichten. Die Berliner Regierung erhofft sich Einnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro.
Mit gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun, mit Steuersystematik erst recht nicht: Kursgewinne aus Wertpapieren, die seit Anfang 2009 gekauft wurden, unterliegen der Abgeltungsteuer, Gewinne aus den bis Ende 2008 gekauften Wertpapieren nicht, Gewinne aus Gold- und Silbermünzen oder -barren sogar auch dann nicht, wenn sie seit Anfang 2009 gekauft wurden, Hauptsache, seitdem ist ein Jahr vergangen.
Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien werden besteuert, sofern seit dem Kauf noch keine zehn Jahre verstrichen sind, danach nicht mehr. Handelt es sich dagegen um selbst genutzte Immobilien, bleiben Gewinne steuerfrei. Obendrein ist das Ganze gespickt mit Sonderregelungen – ein Fall für Steuerfüchse oder für Psychiater.
Immobilieneigentümer aufgepasst!
Aus der Berliner Psychiatrie kann man nun immer häufiger vernehmen, in der nächsten Legislaturperiode werde die Zehn-Jahre-Frist durch ein anderes Steuermodell ersetzt. Zur Auswahl stehen: 1. Ein Schnitt wie bei der Abgeltungsteuer, sodass Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien steuerfrei bleiben, falls diese bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gekauft wurden. Diese Variante ist allerdings für den Fiskus uninteressant, weil sie zunächst keine zusätzlichen Steuereinnahmen bringt. 2. Aus fiskalischer Sicht reizvoller erscheint dagegen – zusätzlich zur Abschaffung der Zehn-Jahre-Frist - das Abkassieren solcher Immobilieneigentümer, die noch in den zehn Jahren gefangen sind, wenn die Neuregelung in Kraft tritt. Diese Variante ist insofern realistisch, als sie bereits aus Anlass der Verlängerung der früheren Zwei-Jahre-Frist auf zehn Jahre den Segen des Bundesverfassungsgerichts erhalten hat.
Abgeltungssteuer auf 30 Prozent oder mehr erhöhen
So weit die in Berlin aufgeschnappten Gedankenspiele, wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, dass sie ergänzungsfähig sind: So könnte die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer durchaus auf 30 Prozent oder mehr erhöht werden. Das würde den Vorstellungen von Kanzlerkandidat honoraris causa Peer Steinbrück entsprechen, die er mal in einem Spiegel-Interview geäußert hat. Auch ließe sich über die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Edelmetallgeschäften reden, die jetzt nach einem Jahr steuerfrei sind. Der in all den hier genannten Fällen zur Debatte stehende Paragraf 23 Einkommensteuergesetz ist jedenfalls noch viel weiter dehnbar, als die bisherigen Dehnungserfolge gezeigt haben.
Dahinter steckt ein perfides System. Um zu diesem Fazit zu kommen, braucht man sich nur die Interessenlage bestimmter Branchen einschließlich deren Lobbyisten vor Augen zu führen. Beispiel Banken: Solange ihre Wertpapierkunden ihnen - nach deren Aktienkäufen mit einem Prozent Kaufprovision - als Daueraktionäre nur noch Depotgebühren bescherten, lohnte sich dieses Geschäft für die Banken nicht. Erst sie die Aktionäre unter sanftem Druck zum Wechsel in Aktienfonds überredeten und durch das Drehen von Fondsbeständen höhere Provisionen generierten, fing das Wertpapiergeschäft der Banken an, sich halbwegs zu rechnen.
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