Gbureks Geld-Geklimper: Steuern sparen ohne Schweiz - Seite 2

Gbureks Geld-Geklimper: Steuern sparen ohne Schweiz

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Manfred Gburek
Manfred Gburek

Am schlimmsten schien dann während der Kanzlerschaft von Helmut Kohl das Fördergebietsgesetz zu Beginn der 90er Jahre zu sein, das 50 Prozent steuerlich anrechenbare Sonderabschreibungen auf völlig überteuerte Bauten in den neuen Bundesländern ermöglichte und bis heute viele Privatinsolvenzen nach sich zieht. Doch dann, 1998, wurde Gerhard Schröder Kanzler, mit ihm für kurze Zeit Oskar Lafontaine Finanzminister, und da kam es noch schlimmer: Mit einer Vorschrift im Einkommensteuerrecht, die in einschlägigen Kreisen Fallensteller-Paragraf hieß und mangels praktischer Umsetzbarkeit in Steuerbescheiden erst einmal nicht berücksichtigt werden konnte – wie zuletzt der bereits erwähnte, noch unter der schwarz-roten Kanzlerschaft von Angela Merkel vermurkste Paragraf 34 a, womit sich ein weiterer Kreis schließt.

Steuerspargier ohne Grenzen

Während der 90er Jahre war die deutsche Steuerspargier derart ausgeprägt, dass sie sich nicht mehr auf die extra dafür konstruierten Modelle beschränkte, sondern auch andere Bereiche erfasste. Dazu gehörte – mit kräftiger Nachhilfe deutscher Banken und Sparkassen - zunächst die Massenflucht von Anlegern nach Luxemburg. Auslöser war der Plan des früheren Finanzministers Theo Waigel, flächendeckend Steuern auf Zinsen einzuführen, sozusagen der Ursprung der heutigen Abgeltungsteuer. Kaum war die Fluchtbewegung abgeebbt, entdeckten die Anleger während der zweiten Hälfte der 90er Jahre eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen: Mit steuerfreien Kursgewinnen an den damals boomenden Aktienmärkten, vor allem am Neuen Markt in Deutschland und an der Nasdaq in den USA. Wobei die einen die Steuerfreiheit großzügig auslegten, indem sie dem Fiskus auch solche Gewinne verschwiegen, die sie innerhalb der damals geltenden einjährigen Spekulationsfrist erzielt hatten, während die anderen ein Jahr abwarteten. Heute müssten beide Anlegergruppen die Abgeltungsteuer zahlen, die auf Kursgewinne aus Wertpapieren erhoben wird, die seit Anfang 2009 gekauft wurden.

Klotzen statt kleckern mit Immobilien

Gibt es denn keine Möglichkeit mehr, die Einkommensteuer legal zu senken oder zu umgehen, statt Einkünfte aus der Schweiz oder einem anderen steuerfreundlichen Land illegal zu verschweigen? Doch, es gibt sie. Man denke nur an Betriebsausgaben, die zum Beispiel von Freiberuflern einfach steuersparend in Jahre mit hohen Gewinnen verlagert werden können. Oder an die – inzwischen vom Bundesfinanzhof bestätigte – Abzugsfähigkeit von berufsbedingten Ausgaben aus Anlass einer Reise, die auch der Erholung dient. Oder an Gewinne aus dem Goldkauf in Form von Barren und Münzen, die nach einem Jahr steuerfrei sind, weil die Abgeltungsteuer in solchen Fällen nicht greift. Oder einfach nur an die seit Jahresbeginn erhöhten Freibeträge für Kinder.

Klotzen statt kleckern lässt sich allerdings in erster Linie mit Immobilien. Das beginnt, ähnlich wie bei den Betriebsausgaben von Freiberuflern, mit dem Verlagern von Modernisierungsaufwand. Wer Eigentümer eines im Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet gelegenen von der zuständigen Behörde als Denkmal anerkannten Gebäudes ist, darf die Modernisierungskosten über acht Jahre jeweils bis zu neun Prozent und über die weiteren vier Jahre jeweils bis zu sieben Prozent steuermindernd abschreiben. Verfolgt man in letzter Zeit die Berichterstattung über Wohnimmobilien etwas genauer, fällt auf, dass neben dem traditionellen Gesundbeten durch Makler immer häufiger Stimmen von Profis aus der Finanzbranche zu vernehmen sind, die den stetigen Fluss von Wohnungsmieten in den immer unstetiger werdenden Zeiten an den Kapitalmärkten zu schätzen wissen. Hier schlummert auch für private Anleger ein nicht zu unterschätzendes Potenzial. Denn die leidige Abgeltungsteuer, ursprünglich sogar für Gewinne aus Immobilienverkäufen gedacht, bleibt dabei tabu, wenngleich bei vermieteten Objekten erst nach zehn Jahren Haltedauer – aber selbst dann, wenn es sich um Immobilien in der Schweiz oder sonstwo im Ausland handelt.

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18 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 08.02.2010, 12:24 UhrAnonymer Benutzer: Rentner

    Die einzig wahre Lösung besteht darin, dass weltweit auf alle Kapitaleinkünfte und Spekulationsgewinne eine einheitliche Quellensteuer eingeführt wird, d.h. die Steuer ohne Erklärung gleich an der Quelle eingezogen wird (so wie unsere Abgeltungsteuer).

    Mir ist klar, um gleich vorzubeugen, dass dies Utopie ist. Die Umsetzung von Vernunft vom Menschen wird immer einge Wenige stören, die doch ihr eigenes Süppchen kochen wollen (und dies beeinflussen können).

  • 08.02.2010, 09:01 UhrAnonymer Benutzer: Haiti

    @echt krass
    Das Geld vom alten an den neuen Despoten weiterzureichen, macht beim besten Willen keinen Sinn.
    Oder sehen Sie das anders?

  • 08.02.2010, 06:38 UhrAnonymer Benutzer: ratio?

    Satire oder Wahnsinn? "Das Ganze haben uns zwar die besatzungsmächte eingebrockt, aber erst die deutschen Fiskalbürokraten und die Schöpfer so genannter Steuersparmodelle haben es bis zur Perversion perfektioniert."

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