Gehaltserhöhung mal anders Wie Chefs mit steuerfreien Extras Ihr Gehalt aufbessern

Viele Angestellte nutzen den Jahresanfang für Gehaltsgespräche. Steuerfreie Extras vom Chef bringen ihnen dabei deutlich mehr als eine Lohnerhöhung. Was dafür in Frage kommt und wo die Grenzen liegen.

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Steuerfreie Extras bessern das Gehalt auf: Warengutscheine, Rückenkurs und Kinderbetreuung. Quelle: Marcel Stahn

Eine Gehaltserhöhung kann schnell zur Enttäuschung werden, denn vom zusätzlichen Lohn bleibt nach Steuern und Sozialabgaben oft wenig übrig. Besonders drastisch sind die Abzüge bei mittleren Gehältern. So kommen bei einem alleinstehenden Angestellten mit 3500 Euro Brutto-Monatslohn von 500 Euro Gehaltserhöhung nur gut 240 Euro sofort an. Es lohnt sich daher, den Chef nach deutlich lukrativeren Extras zu fragen, die oft steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.

Den größten Vorteil bieten Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung. Hier kann der Chef ohne Begrenzung die Kosten erstatten, die für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern entstehen. Es gibt wenige Voraussetzungen, damit das Geld wirklich steuer- und sozialabgabenfrei fließt: So dürfen die Kinder nicht im Haushalt der Eltern betreut werden, sondern auswärts, etwa bei einer Tagesmutter oder in der Kita. Und der Zuschuss muss zusätzlich zum bisherigen Lohn fließen.

Sind die Kinder schon älter, kann bis 13 Jahre zumindest eine kurzfristige, beruflich bedingte Betreuung auch im eigenen Haushalt mit bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei unterstützt werden. Übernimmt der Chef Kosten einer Betreuungsberatung oder -vermittlung, bleibt das generell steuerfrei.

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Mehr rausholen mit Gutscheinen

Auch besondere Rabatte oder Warengutscheine für eigene Produkte des Arbeitgebers können Angestellte steuerfrei erhalten, solange ihr Vorteil eine Grenze von 1080 Euro im Jahr nicht überschreitet und die Waren zum üblichen, sonst an externe Kunden verkauften Sortiment gehören. Andere Warengutscheine oder Sachbezüge bleiben bis 44 Euro im Monat steuerfrei.

Vorsicht: Wird die Grenze überschritten, muss der gesamte Wert versteuert werden. Die Regel greift auch für die häufig genutzten Tankgutscheine. Mittlerweile schadet es dabei nicht mehr wie früher, wenn auf den Gutscheinen ein Wert in Euro angegeben ist: Hauptsache ist, dass die Gutscheine nur gegen bestimmte Waren eingelöst und nicht bar ausgezahlt werden können.

Für Essensgutscheine gilt eine andere Regelung. Hier kann der Arbeitgeber einen Gutschein von bis zu 6,27 Euro pro Arbeitstag ausgeben, den der Angestellte extern einlösen kann. Davon muss der Angestellte 3,17 Euro selbst zahlen – oder sie werden vom Arbeitgeber getragen und mit 25 Prozent pauschal versteuert. Der Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro kommt jedenfalls steuerfrei dazu.

Dürfen Angestellte betriebliche Notebooks, Tablets oder Smartphones privat nutzen, bleibt das unabhängig von der privaten Nutzungsdauer steuerfrei.

Bei finanziellen Engpässen kann der Chef zumindest ein Darlehen gewähren. Bis 2600 Euro Kreditbetrag fällt selbst bei unverzinsten Darlehen keine Steuer auf den finanziellen Vorteil an. Jeder Angestellte kann auch bis zu 500 Euro im Jahr vom Chef steuer- und sozialabgabenfrei für die Gesundheitsförderung erhalten. Der normale Beitrag ans Fitnessstudio fällt nicht unter die Regel, Spezialkurse wie Rücken- oder Entspannungstrainings aber schon.

Angesichts der großen Vielfalt an Regeln kann ein Extra vom Chef den Angestellten vielleicht besonders helfen: Der Chef darf ihnen steuerfrei anbieten, dass eine Steuerberatung ihre private Steuererklärung kostenlos erstellt.

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