
DüsseldorfDie Förderung von Solaranlagen wird gesenkt, allerdings nicht so stark wie zwischenzeitlich angekündigt. Darauf haben sich Bund und Länder nach monatelangem Streit wohl endlich geeinigt. Das sickerte aus Koalitions- und Oppositionskreisen durch. Die Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei am Mittwochabend nur noch eine Formsache.
Rückwirkend soll die Kilowattstunde Strom für Kleinanlagen, die ab dem ersten April in Betrieb genommen wurden, nur noch mit 19,50 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Diese Vergütung ist weiterhin ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert. Wer im Februar seine Anlage in Betrieb nahm, bekam dagegen noch 24,43 Cent.
„Damit kann man als zukünftiger Anlagenbetreiber ganz gut leben, da eine ausreichende Rendite durch Verkauf und Einspeisevergütung noch drin ist“, sagt Holger Schneidewindt, Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Kehrseite sei jedoch, dass jeder Stromverbraucher mit seiner Stromrechnung diese Förderung über die EEG-Umlage bezahlen muss.
Positiv für Hausbesitzer ist aber, dass nun wohl doch hundert Prozent ihres erzeugten Stroms gefördert werden. Zwischenzeitlich war geplant, die Förderung ab 2013 auf 80 Prozent zu beschränken. Doch gerade in der eigenen Nutzung des selbst erzeugten Stroms sehen Experten den Reiz der Photovoltaikanlagen.
Die Anlagen werden immer günstiger und gleichzeitig wird der Strom immer teurer, das macht die private Stromerzeugung zunehmend attraktiv. Schon heute zahlen Verbraucher etwa 24 Cent pro Kilowattstunde Strom. „Die Rendite, die durch den Verkauf des Stroms erzielt wird, wird damit langfristig zur Nebensache“, sagt Verbraucherschützer Schneidewindt. Wichtiger sei also die Ersparnis bei Selbstverbrauch, da weniger Strom zugekauft werden muss.
Auch Speichersysteme könnten gefördert werden
Eine zusätzliche Unterstützung der Solarbranche, von der auch private Anlagenbesitzer profitieren könnten, soll es durch ein von der staatlichen KfW-Bank finanziertes Speicherprogramm geben. Für verbilligte Kredite und für Tilgungszuschüsse sollen 50 Millionen Euro vorgesehen sein. Dies soll die Bundesregierung mit einer Protokollerklärung in Aussicht gestellt haben.
Für private Haushalte hätten solche Speicher den Vorteil, dass der eigene bei Sonnenschein erzeugte Strom auch nachts verbraucht werden kann. Bisher kommen Haushalte ohne Speicher nicht darum herum, zu bestimmten Tageszeiten, Strom zuzukaufen.
Auch die Solarbranche spricht sich für eine Förderung aus. „Speicher sind ein Herzstück der Energiewende“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Die Förderung ihrer Markteinführung wäre dringend geboten und zu begrüßen.“ Um die Stromversorgung überwiegend auf Erneuerbare Energien umzustellen, sei mittelfristig der Einsatz von Stromspeichern sehr wichtig.
Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern soll auch sein, dass für mittelgroße Anlagen mit einer Leistung von zehn bis 40 Kilowatt der Einschnitt durch die EEG-Novelle weniger hart ausfällt als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Pro Kilowattstunde Strom soll es 18,50 Cent Vergütung geben. Ursprünglich sollten Anlagen mit einer Leistung von zehn bis tausend Kilowatt in einer Förderklasse zusammengefasst und mit nur 16,50 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden.
Allerdings sollen ab einer Leistung von zehn Kilowatt nur noch 90 Prozent des Stroms vergütet werden. Der Rest muss selbst verbraucht oder zu einem niedrigeren Marktpreis verkauft werden.
Zum ersten Mal könnte der Vermittlungsausschuss auch ein Ende der Förderung festsetzen. So soll in dem Kompromiss vereinbart worden, dass die Förderung eingestellt wird, sobald Anlagen mit einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt installiert wurden. Zurzeit sind bereits über eine Millionen Anlagen mit einer Leistung von etwa 28 Gigawatt am Netz.
„Die Photovoltaikbranche teilt den Wunsch, schnellstmöglich unabhängig von Förderzuschüssen zu werden, hält eine künstliche Deckelung der förderfähigen Leistung jedoch für gefährlich“, sagt Carsten Körnig. Auf industrielle Investoren könnte eine derartige Limitierung abschreckend wirken, "da keine Gewissheit darüber bestehe, dass zum Zeitpunkt des Erreichens einer 52 Gigawatt-Begrenzung der Photovoltaikmarkt bereits vollumfänglichwettbewerbsfähig sein wird."
Auch der Verbraucherschützer hält nichts von starren Grenzen oder Deckeln. „Für die Energiewende bedarf es eines Strommixes mit hohem Anteil an Erneuerbaren Energien“, sagt Schneidewindt.
























