Wo liegt die Grenze?
Entscheidend ist meines Erachtens, wie solche Anschreiben formuliert sind. Leider suggerieren einige Anwaltskanzleien wider besseres Wissen, dass ohne sofortiges Handeln ein massiver Verlust droht und dass die Chancen auf Schadensersatz hervorragend sind.
Was ist, wenn Anwälte mit einem Anlegerschutzverein zusammenarbeiten?
Auch das ist meines Erachtens nicht per se unzulässig. Eindeutig unseriös ist es aber, wenn die Anwälte den Verein selbst initiiert haben, der Anleger davon aber nicht informiert wird. Dadurch wird Geschädigten eine Neutralität vorgegaukelt, die gar nicht existiert.
Wie kann man Anleger vor unseriösen Anwälten schützen?
Da gibt es kein Patentrezept. Wir brauchen aber eine intensive öffentliche Debatte über dieses Thema. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner plant ja derzeit, Anleger besser vor Falschberatung durch Banker und Anlagevermittler zu schützen. Das ist ein guter Vorschlag – aber gleichzeitig sollten wir Anleger besser vor unseriösen Anwälten schützen.
Muss da Ihrer Ansicht nach der Gesetzgeber eingreifen, oder können die Rechtsanwaltskammern das Problem allein in den Griff bekommen? Sie sind ja dafür zuständig, schwarzen Schafen unter den Anwälten Berufsverbot zu erteilen.
Bisher haben die Anwaltskammern in dieser Sache versagt. Wenn Anwälte Anleger ungefragt angeschrieben und in Angst und Schrecken versetzt haben, gab es zwar bisweilen eine Rüge – aber ansonsten wurde das Thema in der Regel totgeschwiegen. Hier wünsche ich mir in Zukunft mehr Offenheit und mehr Handlungsbereitschaft. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass hier eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
Was muss sich ändern?
Die Anwaltskammern müssen dafür sorgen, dass Anwälte, die mit eindeutig unseriösen Methoden agieren, sanktioniert werden. Wir können doch nicht einerseits Banken und Anlagevermittler kritisieren und andererseits nicht in der Lage sein, in den eigenen Reihen für Ordnung zu sorgen.
Hätten es die Massenkläger unter den Anwälten schwerer, wenn Sammelklagen in Deutschland leichter wären?
Mit Sicherheit. Es wäre wünschenswert, wenn wir auch in Deutschland ein wirksames Sammelklageverfahren hätten, um das Kostenrisiko für geschädigte Anleger zu senken. Die immer wieder geäußerte Angst vor amerikanischen Verhältnissen halte ich in diesem Zusammenhang für unnötig.
Seit November 2005 können sich deutsche Anleger immerhin zu Musterverfahren zusammenschließen.
Ja, aber die Vorschriften für Musterklagen haben sich leider als unpraktikabel erwiesen. Da muss dringend nachgebessert werden. Auf europäischer Ebene gibt es ja derzeit eine Initiative, Sammelklagen zu erleichtern.















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Alle Kommentare lesen01.06.2009, 21:11 UhrAnonymer Benutzer: Gudrun Hoffmann
Herr Dr. Kramp, ihrer Aussage, Anwälte könnten in Haftung genommen werden, widerspreche ich aus Erfahrung. Laut Urteil 29C648/07-46 vom 9.8.2007 hat ein bürger gegenüber einem Anwalt, der dem Gericht die begründung für einen gestellten Sachantrag in einer Sache in Aussicht stellt, diese begründung aber nicht in der Frist beibringt, noch nicht ein mal das Recht, zu erfahren, warum der Anwalt die Frist versäumt hat. Der Anwalt hat damit nach dem o.g. Urteil eine überhöhte Erstberatung und eine deutlich überhöhte Verfahrensgebühr verdient, oder doch besser gesagt ergaunert.
Das deutsche Recht ist in einem beklagenswerten Zustand und untergäbt das Vertauen der bürger in das gesamte System!
27.01.2009, 12:33 UhrAnonymer Benutzer: Nina G.
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Es war wirklich an der Zeit, die fragwürdigen Methoden dieser selbsternannten "Anlegerschutzanwälte" an die Öffentlichkeit zu bringen. Leider gibt es immer noch sehr viele Menschen, die solchen Anwälten ihr Vertrauen schenken und im Nachhinein feststellen müssen, dass sie schamlos ausgenutzt wurden. Es wäre wünschenswert, dass die Presse zukünftig noch intensivere Aufklärungsarbeit im Hinblick auf diese angeblichen "Helfer in der Not" leistet.
26.01.2009, 12:41 UhrAnonymer Benutzer: Lothar Strenge
Wie sagte vor Jahren ein ehemaliger bundesrichter: 50% der Amtsrichter sind schlecht ausgebildet, 50% sind schlicht unfähig.
bei den Anwälten kann man die Prozente getrost auf 25 zu 75 deklarieren, ist sicherlich noch wohlwollend formuliert.
Das sagt schon eine Menge über unser Rechtssystem: total verrottet.
Lothar Strenge