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Gerhart Baum im Interview: "Etliche Anlegeranwälte nutzen Notlagen aus"

von Daniel Schönwitz

Ex-Innenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) übt scharfe Kritik an den Praktiken einiger Kanzleien und fordert die Anwaltskammern zum Handeln auf.

Gerhart Baum (FDP), Quelle: dpa
Gerhart Baum (FDP), Bundesinnenminister a.D. und Anwalt. Quelle: dpa
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WirtschaftsWoche: Herr Baum, manche Rechtsanwälte werben derzeit massiv um Anleger, die wegen der Finanzkrise Geld verloren haben – leider nicht immer mit seriösen Methoden. Besteht die Gefahr, dass Sparer zu aussichtslosen Klagen gedrängt werden?

Baum: Eindeutig ja. Leider gibt es etliche Rechtsanwälte, die Anlegern das Blaue vom Himmel versprechen und so in Schadensersatzklagen treiben – ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg. Da werden Notlagen von Menschen, die ihre Ersparnisse verloren haben und zum Teil vor dem Nichts stehen, auf zynische Weise ausgenutzt – nur um sich selbst zu bereichern.

Ist das eine neue Entwicklung oder gibt es diese Auswüchse schon länger?

Ich habe den Eindruck, dass die unseriösen Geschäftspraktiken derzeit massiv zunehmen. Das ist manchmal geradezu kriminell und droht den gesamten Berufsstand in Misskredit zu bringen.

Warum findet man denn gerade unter den sogenannten Anlegeranwälten so viele schwarze Schafe?

Weil es in diesem Bereich besonders viel zu verdienen gibt. Schließlich orientiert sich das Anwaltshonorar an der Summe, die der Anleger investiert hat. Da lassen sich mit einer Klage schnell mehrere Tausend Euro verdienen. Und da es oft eine Vielzahl von Betroffenen gibt, wie etwa aktuell bei Lehman-Zertifikaten und zahlreichen Film- oder Immobilienfonds, können Anwälte relativ leicht Dutzende oder gar Hunderte von Mandanten akquirieren – mit entsprechend rosigen Verdienstaussichten. Da erliegen dann einige der Versuchung, massenhaft ähnliche Klagen einzureichen und auf diese Weise ihr Honorar zu maximieren.

Und ob die Klage Erfolg hat oder nicht, kann ihnen egal sein.

Genau, ihr Geld bekommen sie trotzdem. Wer nicht vernünftig arbeitet, wird also nicht bestraft. Deshalb bleibt die Qualität bei diesen Massenklägern meist auf der Strecke, sie setzen ihre Schriftsätze aus Textbausteinen zusammen, statt jeden einzelnen Fall sorgfältig zu bearbeiten. Das ist gerade bei Falschberatungsklagen gegen Banken und Anlageberater fatal.

Warum?

Ob tatsächlich eine Falschberatung vorliegt, beispielsweise bei Lehman-Zertifikaten, hängt sehr stark vom Verlauf des Beratungsgesprächs und von der Beweissituation ab. Da muss man sich als Anwalt tief reinarbeiten, mit standardisierten Klagen haben Sie da in aller Regel keine Chance. Zumal die Richter inzwischen sowieso schon misstrauisch sind, wenn sie Schadensersatzklagen von Anlegern auf den Tisch bekommen.

Wie kommt das?

Viele Richter sind genervt, weil sie von klagefreudigen Kollegen mit schlecht vorbereiteten und standardisierten Klagen bombardiert werden. Was das Ganze noch schlimmer macht: Die schlechten Klagen gehen meist zuerst bei den Gerichten ein, weil Anwälte, die sich akribisch vorbereiten, natürlich länger brauchen. Wenn diese dann so weit sind und ebenfalls vor Gericht ziehen, haben die Richter häufig bereits zahlreiche negative Entscheidungen gefällt – was es natürlich umso schwerer macht, sie zu überzeugen, dass die Ansprüche berechtigt sind. Ich bin überzeugt, dass die schlampig zusammengeschriebenen Massenklagen einiger Anwaltskollegen einer der Hauptgründe für die anlegerfeindliche Rechtsprechung in Deutschland sind.

Es gibt ja eine ganze Reihe von Methoden, mit denen Anwälte um Mandanten werben. Ist es aus Ihrer Sicht schon unzulässig, wenn Anwälte Anleger ungebeten anschreiben?

Nicht immer. Manchmal kann es notwendig sein, weitere betroffene Anleger anzusprechen, um den Sachverhalt aufzuklären. In den Schrottimmobilien-Fällen etwa konnte man die Banken nur verklagen, wenn sie eng mit den Immobilienverkäufern zusammenarbeiteten – und dafür musste man wissen, dass es viele andere Fälle gab.

6 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 01.06.2009, 21:11 UhrAnonymer Benutzer: Gudrun Hoffmann

    Herr Dr. Kramp, ihrer Aussage, Anwälte könnten in Haftung genommen werden, widerspreche ich aus Erfahrung. Laut Urteil 29C648/07-46 vom 9.8.2007 hat ein bürger gegenüber einem Anwalt, der dem Gericht die begründung für einen gestellten Sachantrag in einer Sache in Aussicht stellt, diese begründung aber nicht in der Frist beibringt, noch nicht ein mal das Recht, zu erfahren, warum der Anwalt die Frist versäumt hat. Der Anwalt hat damit nach dem o.g. Urteil eine überhöhte Erstberatung und eine deutlich überhöhte Verfahrensgebühr verdient, oder doch besser gesagt ergaunert.
    Das deutsche Recht ist in einem beklagenswerten Zustand und untergäbt das Vertauen der bürger in das gesamte System!

  • 27.01.2009, 12:33 UhrAnonymer Benutzer: Nina G.

    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Es war wirklich an der Zeit, die fragwürdigen Methoden dieser selbsternannten "Anlegerschutzanwälte" an die Öffentlichkeit zu bringen. Leider gibt es immer noch sehr viele Menschen, die solchen Anwälten ihr Vertrauen schenken und im Nachhinein feststellen müssen, dass sie schamlos ausgenutzt wurden. Es wäre wünschenswert, dass die Presse zukünftig noch intensivere Aufklärungsarbeit im Hinblick auf diese angeblichen "Helfer in der Not" leistet.

  • 26.01.2009, 12:41 UhrAnonymer Benutzer: Lothar Strenge

    Wie sagte vor Jahren ein ehemaliger bundesrichter: 50% der Amtsrichter sind schlecht ausgebildet, 50% sind schlicht unfähig.
    bei den Anwälten kann man die Prozente getrost auf 25 zu 75 deklarieren, ist sicherlich noch wohlwollend formuliert.
    Das sagt schon eine Menge über unser Rechtssystem: total verrottet.
    Lothar Strenge

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