Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...
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6 KommentareZurecht verweist der ehemalige innenminister auf dieses Problem. Schon beim Arbeitsrecht stellt man fest, dass Anwälte sinnlose schreiben verfassen und nur auf das Geld beim Vergleich und dem nicht stattfindenden Prozess aus sind.
Die Refomrm der Anwalttätigkeit ist längst überfällig und sollte sich am amerikanischen Modell orientieren, Kohle nur bei Erfolg, dann hätten wir gute Anwälte und keine Abzocker, denen die Opfer vertauen und mal wieder verlieren.
http://wir-antimobbingrundschau.blogspot.com/
Nach den bankern kommt jetzt die nächste Gauner-Gruppe. Offensichtlich lernt man hierzulande nicht aus den Fehlern.
Jetzt soll also die Gaunergruppe Anwälte schuld sein.
Das eigentliche Problem wird an der Stelle deutlich sichtbar, wo Herr baum von den seriös arbeitenden Anwälten spricht: Es gelingt vielen Richtern wegen ihrer notorischen Überlastung nicht, die Spreu vom Weizen zu trennen.
im übrigen soll Herr baum bitte nicht so tun, als könnten die Verfasser unsorgfältiger Klagen nicht ihrerseits von den Mandanten in Haftung genommen werden.
Wie sagte vor Jahren ein ehemaliger bundesrichter: 50% der Amtsrichter sind schlecht ausgebildet, 50% sind schlicht unfähig.
bei den Anwälten kann man die Prozente getrost auf 25 zu 75 deklarieren, ist sicherlich noch wohlwollend formuliert.
Das sagt schon eine Menge über unser Rechtssystem: total verrottet.
Lothar Strenge
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel! Es war wirklich an der Zeit, die fragwürdigen Methoden dieser selbsternannten "Anlegerschutzanwälte" an die Öffentlichkeit zu bringen. Leider gibt es immer noch sehr viele Menschen, die solchen Anwälten ihr Vertrauen schenken und im Nachhinein feststellen müssen, dass sie schamlos ausgenutzt wurden. Es wäre wünschenswert, dass die Presse zukünftig noch intensivere Aufklärungsarbeit im Hinblick auf diese angeblichen "Helfer in der Not" leistet.
Herr Dr. Kramp, ihrer Aussage, Anwälte könnten in Haftung genommen werden, widerspreche ich aus Erfahrung. Laut Urteil 29C648/07-46 vom 9.8.2007 hat ein bürger gegenüber einem Anwalt, der dem Gericht die begründung für einen gestellten Sachantrag in einer Sache in Aussicht stellt, diese begründung aber nicht in der Frist beibringt, noch nicht ein mal das Recht, zu erfahren, warum der Anwalt die Frist versäumt hat. Der Anwalt hat damit nach dem o.g. Urteil eine überhöhte Erstberatung und eine deutlich überhöhte Verfahrensgebühr verdient, oder doch besser gesagt ergaunert.
Das deutsche Recht ist in einem beklagenswerten Zustand und untergäbt das Vertauen der bürger in das gesamte System!
Doug Forsyth, Manager des Fonds Allianz US High Yield, erläutert in einem Gastbeitrag, warum er die Risiken von...
Kommentare zu: "Etliche Anlegeranwälte nutzen Notlagen aus"
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