Gerichtsurteil EuGH erschwert illegales Streamen

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Urhebern gestärkt. Mediaplayer, die Serien und Filme zeigen, können gegen EU-Recht verstoßen. Die „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke ist grundsätzlich verboten.

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Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Quelle: dpa

Luxemburg Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Mittwoch, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.

Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.

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