Gerichtsurteil Kein Versicherungsschutz für Lügner

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden: Wer bewusst über den Hergang eines Schadens täuscht, der verliert seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz und bekommt kein Geld ausgezahlt.

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Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal in Karlsruhe. Die Richter urteilten, dass der Versicherungsschutz verloren geht, sobald jemand lügt. Quelle: dpa

Karlsruhe Eine Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn sie über den Hergang eines Schadens bewusst belogen wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erneut klargestellt (Az.: 12 U 204/12).

Im vorliegenden Fall ging es um einen Jäger, dessen Hunde eine an einer Jagd beteiligte Treiberin umgerissen hatten. Die Frau verletzte sich erheblich; der Jagdhundebesitzer wollte für das von der Frau verlangte 10 000-Euro-Schmerzensgeld seine Jagdhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Gegenüber seiner Versicherung hatte der Mann jedoch gelogen: Die Hunde waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht, wie von ihm behauptet, in seiner Obhut gewesen. Stattdessen hatte die Frau die beiden Tiere betreut. Genau deshalb sei aber auch ein Mitverschulden der Frau denkbar gewesen, argumentierte die Versicherung des Mannes und verweigerte wegen der Lüge die Zahlung ganz. Dem folgte nun das OLG: Der Jäger habe mit seinem Verhalten die Interessen der beklagten Versicherung ernsthaft beeinträchtigt.

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