Gerichtsurteil Riester-Verträge der Allianz zu undurchsichtig

Rückschlag für die Allianz: Die Klauseln in den Riester-Verträgen des Versicherers seien unwirksam, urteilte das Landgericht Stuttgart. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Und sie übt noch mehr Kritik.

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Die Allianz hat vor dem Stuttgarter Landgericht eine Niederlage kassiert. Die Richter urteilten, ihre Klauseln in den Riester-Verträge seien unwirksam. Quelle: dpa

Frankfurt Die Klauseln in Riester-Renten-Verträgen der Allianz sind nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart für die Kunden zu undurchsichtig. Das Gericht erklärte die Passagen auf Antrag des Bundes der Versicherten und der Verbraucherzentrale Hamburg für unwirksam (Az.: 11 O 231/12), wie die Verbraucherschützer am Freitag mitteilten. Betroffen sind rund 1,6 Millionen Riester-Verträge der Allianz. Konkret geht es in dem Streit darum, wie der größte deutsche Lebensversicherer mit den sogenannten Kostenüberschüssen umgeht, die an die Versicherten verteilt werden müssen. Diese Überschüsse entstehen, wenn die Kosten tatsächlich niedriger sind als die Versicherer sie zunächst kalkuliert haben.

Nach Angaben von Allianz Deutschland erhöht sich die Leistung am Ende eines über 20 Jahre laufenden Vertrags mit 40.000 Euro Garantiekapital nach heutigem Stand durch den Kostenüberschuss um 500 Euro. Der Bund der Versicherten (BdV) beziffert die möglichen Einbußen bei einem durchschnittlichen Vertrag dagegen auf etwa 3500 Euro, die weniger für die Rente zur Verfügung stehen.

Streitpunkt ist die Verteilung der Kostenüberschüsse. Die Allianz reicht sie nur an Kunden weiter, die selbst mindestens 40.000 Euro ansparen. Sie steht auf dem Standpunkt, dass die Verwaltung größerer Verträge günstiger sei als bei kleineren. "Es ist fair und verursachungsgerecht, nur diejenigen Kunden an Kostenüberschüssen zu beteiligen, die auch zu den Überschüssen beigetragen haben." Das Gericht gab den Verbraucherorganisationen aber recht, dass die Allianz diese Informationen in den Verträgen versteckt habe. Der Kunde müsse sieben Textstellen finden, um sie zu entdecken, erklärte der Geschäftsführer der Hamburger Verbraucherzentrale, Günter Hörmann. "Was sich die Allianz erlaubt, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz." Die Allianz prüft Rechtsmittel gegen das Urteil.

Die Verteilungspraxis selbst habe das Landgericht nicht beanstandet, betonte der Versicherer. Die Verbraucherschützer argumentieren dagegen, dass ältere Kunden, Kinderreiche und Geringverdiener auf diese Weise kaum Chancen hätten, in den Genuss der Überschüsse zu kommen. Sie hatten die Allianz daher schon 2011 abgemahnt.

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