Gerichtsurteil Stromanbieter müssen Bezahloptionen bieten

Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil entschieden, dass Stromanbieter auch in Zukunft verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung bereitstellen müssen. Andernfalls würden einige Kunden unangemessen benachteiligt.

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Stromanbieter müssen weiterhin für jeden Tarif verschiedene Möglichkeiten der Bezahlung anbieten. Quelle: dpa

Köln Stromanbieter müssen Verbrauchern für jeden Tarif verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung der Stromrechnung lassen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag entschieden und gab damit der Klage einer Verbraucherzentrale Recht. Der betroffene Versorger hatte bei der Online-Bestellung eines günstigen Basis-Tarifs zwingend die Angabe von Kontodaten und die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats verlangt. Bei anderen Tarifen bot er dagegen mehrere Bezahloptionen an.

Kunden, die über kein Konto verfügten und damit auch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen könnten, würden so unangemessen benachteiligt, urteilte dagegen das Gericht und verwies auf das Energiewirtschaftsgesetz. So wären gerade einkommensschwache Gruppen, die über kein Konto verfügten, von solchen günstige Stromtarifen ausgeschlossen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

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