Gerichtsurteil Sturz in der Raucherpause ist kein Arbeitsunfall

Wer während seiner Raucherpause stürzt und sich dabei den Arm bricht, braucht künftig nicht mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hoffen – denn um einen Arbeitsunfall handele es sich hier nicht.

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Richter haben entschieden: Das Rauchen hat keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Quelle: dpa

Berlin Sturz in der Raucherpause - wem das passiert, hat nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts zwar Pech gehabt, aber keinen Arbeitsunfall. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit gebe es auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, entschieden die Richter. Mit dem Urteil vom 23. Januar wurde die Klage einer Pflegehelferin aus einem Berliner Seniorenheim abgewiesen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erzwingen wollte (S 68 U 577/12). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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