Der Bundestag soll in dieser Woche eine Gesetzesänderung beschließen, die Steuersparern das Leben schwerer machen würde. Wer eine „ungewöhnliche Gestaltung“ wählt, müsste den Plänen zufolge in Zukunft nachweisen, dass es „beachtliche außersteuerliche Gründe“ dafür gibt und dass es sich nicht um ein reines Steuersparmodell handelt. Bedenklich: Die schwammigen Formulierungen lassen Finanzbeamten großen Spielraum, Steuervorteile nachträglich einzudampfen. Der Gesetzesentwurf macht jetzt jedoch erst einmal der Regierung selbst das Leben schwerer, denn der Bundesrat hat bereits protestiert. „Wir müssen das ändern“, meint auch CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt. Eine mögliche Lösung: Die Koalitionäre belassen es bei einer Meldepflicht für „neue Steuergestaltungen“. Dann müsste der Fiskus direkt über das Modell entscheiden – späteres Veto ausgeschlossen. Derzeit streichen die Finanzbeamten Steuervorteile immer wieder nachträglich. So einigten sich Bund und Länder vor wenigen Wochen darauf, die Steuervorteile bei sogenannten „leasingähnlichen“ Filmfonds drastisch zu beschneiden. Anleger müssen mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Auch rund 11.000 Anleger der Filmfonds Nummer drei und vier des Anbieters VIP, darunter Prominente wie Schauspieler Hannes Jaenicke und FDP-Politikerin Cornelia Pieper, müssen nachzahlen. Das Finanzgericht München erklärte die Streichung der Steuervorteile für Fondsanleger im Oktober für gerechtfertigt, VIP-Chef Andreas Schmid muss sich derzeit vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung verantworten. Er soll nur 20 Prozent der Anlegergelder in Filme gesteckt und somit Steuervorteile erschlichen haben. Auch andere geschlossene Fonds haben längst als Steuersparmodelle ausgedient. Sparer müssen selbst aktiv werden, etwa mit dem Kauf denkmalgeschützter Häuser.
Gesetzesänderungen: Finaler Schlag für Steuersparmodelle
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