Geständnisse im S&K-Prozess „Dumm und gierig“

Die Hauptangeklagten im S&K-Prozess haben gestanden. „Schäbig und einfallslos“ sei ihr Geschäftsmodell gewesen, mit dem sie Tausende Anleger um Millionen gebracht haben. Jetzt hoffen beide auf eine verkürzte Haftstrafe.

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Nach den Geständnissen will die Staatsanwaltschaft den Betrugsvorwurf fallenlassen. Quelle: dpa

Frankfurt Mit der Aussicht auf verkürzte Haftstrafen haben die Hauptangeklagten im S&K-Prozess Geständnisse abgelegt. Vor dem Frankfurter Landgericht ließ Firmengründer Stephan S. am Dienstag über seinen Verteidiger erklären, dass er „die volle Verantwortung“ für seine Taten übernehme. Sein früherer Kompagnon Jonas K. bezeichnete das Geschäftsmodell als „schäbig und einfallslos“ und sich selbst als „dumm und gierig“.

Die beiden Männer stehen im Mittelpunkt eines der größten Betrugsverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Laut Anklage sollen sie mit ihrem Immobilienunternehmen ein Schneeballsystem installiert haben, mit dem 11 000 Anleger um zusammen 240 Millionen Euro gebracht worden seien. Sie sind gemeinsam mit drei mutmaßlichen Mittätern wegen schweren Betrugs und Untreue angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft will den Betrugsvorwurf nun fallenlassen. Nach der vom Gericht verlesenen Absprache können die Hauptangeklagten daher mit deutlich verkürzten Haftstrafen zwischen achteinhalb und neuneinhalb Jahren wegen Untreue rechnen. Ursprünglich hatte die Anklage deutlich längere Haftstrafen angestrebt. Die Angeklagten sitzen bereits seit mehr als vier Jahren in Untersuchungshaft, die aber auf eine spätere Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Der 37 Jahre alte Stephan S. sagte, er habe vieles falsch gemacht. „Mit meiner Ungeduld und Rücksichtslosigkeit habe ich vielen Menschen Schaden zugefügt.“ Der zwei Jahre jüngere Jonas K. bezeichnete sich als „rücksichtslos und nur mit dem eigenen Vorteil im Blick“. Seine Gier habe noch nicht einmal vor den Firmeninteressen halt gemacht. Um sich selbst zu bereichern, habe man besonders lukrativ erscheinende Geschäfte auf eigenem Namen abgeschlossen.

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