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GEZ wird fällig: Der PC ist ein Rundfunkgerät

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Wer einen internetfähigen PC besitzt, muss auch Rundfunkgebühren zahlen - ob er damit Rundfunksendungen empfängt oder nicht.

Eine Hand hält die Anmeldeformulare der Gebühreneinzugszentrale GEZ vor einem Laptop und Computer, auf denen gerade die Nachrichtensendungen von ARD und ZDF ausgestrahlt werden Quelle: dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Wer einen internetfähigen Computer besitzt, muss auch Rundfunkgebühren bezahlen. Quelle: dpa

Wenige Monate vor der Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bestätigt. Die Rundfunkgebühr für PC mit Internetzugang werde "auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Darin betonten die Karlsruher Richter zugleich die generelle Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Hörfunks und Fernsehens. Die ARD begrüßte die Entscheidung. Dem Richterspruch komme auch im Hinblick auf den neuen, geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag, der ab 2013 zu zahlen ist und die Rundfunkgebühr ablöst, eine grundsätzliche Bedeutung zu. Demnach zahlt ab Januar 2013 jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro für die Rundfunknutzung, egal welche Geräte vorhanden sind. Die Karlsruher Richter bestätigten nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2010. Dias Gericht hatte entschieden, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät ist. Denn damit könnten grundsätzlich Hörfunk- oder Fernsehsendungen empfangen werden.

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Absage an Verschlüsselungsmodelle

Das Verfassungsgericht betonte, dass die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs weder unverhältnismäßig noch unangemessen sei. Sie sei ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständige SWR-Justitiar Hermann Eicher sagte, das Gericht betone "die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut". Verschlüsselungsmodellen erteile das Verfassungsgericht eine klare Absage. Diese waren von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative zur Beitragspflicht ins Spiel gebracht werden. Die Karlsruher Richter geben jedoch zu Bedenken: "Zugangssperren stellen kein gleich wirksames Mittel dar, weil Zweifel an ihrer Umgehungssicherheit bestehen und sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würden."

Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert war. Der Anwalt nutzt mit seinem PC in seiner Kanzlei zwar das Internet, er empfängt damit aber keine Rundfunksendungen und hat nach eigenen Angaben auch nicht die Absicht, das zu tun. Dennoch muss er für den PC Rundfunkgebühren zahlen.

Einheitsgebühr ab 2013

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Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass er dadurch nicht in seinen Grundrechten verletzt werde. Die Gleichbehandlung von Besitzern herkömmlicher und neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sei insgesamt "einleuchtend". Mit der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs werde die Gebührenbasis verbreitert und eine drohende "Flucht aus der Rundfunkgebühr" verhindert.

Im kommenden Jahr wird sich an der Art der Gebührenerhebung jedoch einiges ändern: Ab 2013 soll nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag jeder Haushalt eine Einheitsgebühr von 17,98 Euro zur Finanzierung von ARD, ZDF, Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten zahlen, die Anzahl der Empfangsgeräte spielt dabei keine Rolle. Allerdings werden auch hier bereits erste Klagen laut, die neue Einheitsgebühr sei verfassungswidrig und verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Wenn die Richter in Karlsruhe Pech haben, müssen sie sich also schon sehr bald erneut mit den Rundfunkgebühren befassen.

7 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 03.10.2012, 22:16 UhrMediamind

    Der ÖR Rundfunk wurde nach dem Dritten Reich aus gutem Grund zur Sicherung der unabhängigen Pluralität geschaffen „Staatsferne“ war die oberste Maxime. Daraus entwickelt hat sich eine jeder demokratischen Kontrolle entzogene Medienmacht, die exakt die gewünschte Gesellschaftliche Pluralität unterwandert. Das Überleben publizistisch relevanter privater TV-Sender und -formate, Zeitungs-/Zeitschriftenverlage oder Web-Angebote im Wettbewerb zu einer 10 Milliarden(€!)-Medienmaschine welche frei von Finanzierungssorgen ungezügelt expandiert, das ist schlicht aussichtslos.
    Und die Staatsferne? Die ist tatsächlich gegeben: bei der Finanzierung! Gewollt war aber, eine redaktionelle(!) Nähe zur Staatsmacht zu verhindern. Dies wird mittlerweile gänzlich ungeniert durch direkte Personalentscheidungen und diverse Personalrochaden (Regierungssprecher v Frau Merkel, Intendant Bayerischer Rundfunk, Besetzung ZDF Chefredaktion, u.v.a.m.) ad absurdum geführt. Das Gegenteil des Gewollten wurde erreicht!

  • 02.10.2012, 23:16 Uhrmathias

    Richter sind heute Interessengebunden.Und leben in Paralelwelten.

    "die Sicherstellung..... ein herausragendes Rechtsgut"

    "eine drohende Flucht aus ...........zu verhindern"

    Klartext:
    Jeder Haushalt hat das Recht durch Pflichtzahlung monatlich € 17,98
    die DPA Propaganda zu hören/sehen. Wie im III Reich

    Dieses RECHT verpflichtet auch die Sendeanstalten sicherzustellen
    das diese Propaganda auch in jedem Haushalt ankommt.

    Folglich haben Vodafone , Telekom und andere KEINE Rechtsgrundlage
    Gebühren/Kosten für Transport und Bereitstellung zu erheben.
    Kabel Deutschland nicht zu vergessen.

    Da im Internet Radio und Fernsehen durch Telefonleitungen erfolgt
    und diese auch durch die € 17,98 abgedeckt sind

    MÜSSEN die Zusätzlichen Kosten abgeschafft werden.Auch bei Handys

  • 02.10.2012, 21:35 Uhrtemuco

    Ja, mir fehlen die Worte. Leben wir wirklich in einem Paralleluniversum? Wie kann ein Verfassungsgericht so urteilen?

    Wir erleben einen Verfall von Recht und Moral – wo wird das nun Enden?

    Merken diese Damen und Herren nicht, dass die Welt sich in den letzten 25 Jahren weiter gedreht hat. Sie sollten einen Blick nach draußen ins Internet wagen und sie würden erstaunt feststellen, was die Leute darüber denken. Hier nur zwei Beispiele von vielen:

    https://www.facebook.com/GEZ.Boykott – Hier wird über das Thema ebenfalls eifrig diskutiert und man sieht, was wirklich die Leute darüber denken.

    http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion – Hier werden Unterschriften gegen das System des Öffentlich-Rechtlichen gesammelt und ansonsten ist diese Seite ein wahre Fundgrube.

    Wie lange noch müssen wir die Fehlentscheidungen der höchsten Gerichte in Deutschland hinnehmen?

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