Wehrsold: Nicht mehr Bestandteil der Gesetzespläne ist die ursprünglich vorgesehene Besteuerung des Wehrsolds. Die Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei. Beim freiwilligen Wehrdienst wird der Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont. Verzichtet wird aber auf das vorgesehene Kindergeld für Eltern freiwillig Dienender.