Ehegattensplitting: Das finanziell vorteilhafte Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer kommt weiterhin nur heterosexuellen Paaren zugute. Denn Antrag von SPD und Grüne auf die Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften lehnte der Bundestag ab. Die SPD behält sich vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen.