Goldfinger-Trick Ganz legal die Steuer eliminiert

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Der Gold-Clou mit den Briten

Wie funktionierte ein solches Modell? Vereinfacht dargestellt erlaubte die geschickte Nutzung von englischem und deutschem Recht in Großbritannien sitzenden Personengesellschaften, den Kaufpreis für Gold oder andere Handelswaren sofort als Betriebsausgabe abzuziehen.

Gold wurde für dieses Modell unter anderem wegen seiner im Vergleich zum Wert niedrigen Lagerkosten verwendet und weil sich mit dem seltenen Rohstoff hohe Beträge handeln ließen, ohne den Kurs nennenswert zu beeinflussen. Es soll auch Fälle geben, in denen in andere Rohstoffe wie Holz oder in Logistikcontainer investiert wurde.

Großbritannien war Standort der Wahl, da sich die Rechtsvorschriften aufgrund der englischen Sprache leicht interpretieren ließen und in London eine wichtige Rohstoffbörse sitzt.

Bei den deutschen Gesellschaftern der britischen Personengesellschaften schließlich minderte der Verlust aus der Anschaffung des Goldes die Steuerbelastung für das in Deutschland zu versteuernde Einkommen auf null Prozent.

Wie schmal der Grat ist, auf dem Berater und Steuerpflichtige bei solchen Gestaltungen wandern, zeigt sich an der Tatsache, dass Goldfinger in einem anderen und parallel vom BFH entschiedenen Fall nicht funktionierte, siehe Aktenzeichen BFH I R 3/13. Dort hatte die Gesellschaft im Ausland eine Bilanz aufgestellt, was ihr zum Verhängnis wurde, da der BFH den Abzug der Anschaffungskosten für das Gold als Betriebsausgabe verwehrte. Denn bei kaufmännischer Bilanzierung ist der Anschaffungspreis für das Gold nicht als laufende Ausgabe vom Gewinn abziehbar.

In Steuerberater Rengers erfolgreich abgeschlossenem Fall stand eine Verlustzuweisung in Höhe von 32 Millionen Euro auf dem Spiel. Weil die Steuerpflichtigen die vom Finanzamt geforderte Steuer zu Beginn des Rechtsstreits im Jahr 2011 vorsichtshalber und schlauerweise gezahlt hatten, können sie sich jetzt sogar noch über satte Erstattungszinsen vom Finanzamt in Höhe von sechs Prozent freuen. Abzüglich Abgeltungsteuer, versteht sich.

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